Höhfröschen Rat lehnt Erhöhung der Grundsteuern ab

Mit Kleingeld ist es in Höhfröschen nicht getan. Dort steigt das Minus nun um weitere 40.000 Euro.
Mit Kleingeld ist es in Höhfröschen nicht getan. Dort steigt das Minus nun um weitere 40.000 Euro.

Eine schwere Geburt war das Thema Grundsteuererhöhung im Gemeinderat Höhfröschen. Die Diskussion dazu verlief wie in nahezu allen anderen Gemeinden. Das Abstimmungsergebnis fiel allerdings anders aus: Der Rat lehnte die Erhöhung ab.

Die Folge der abgelehnten Grundsteuererhöhung wird sich im Haushalt zeigen. „Unser Minus im Haushalt steigt von 40.000 auf 80.000 Euro“, kommentierte Ortsbürgermeister Gerhard Hoffmann das aus seiner Sicht nicht erfreuliche Ergebnis. Auch Zuschüsse, zum Beispiel zur weiteren Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses, stehen mindestens auf der Kippe. „Was jetzt passiert, bleibt abzuwarten“, sagte Hoffmann nach der Abstimmung. In Trulben hatte der Rat die Erhöhung bekanntlich auch abgelehnt. Der dortige Verbandsbürgermeister hatte den Ratsbeschluss daraufhin aufgehoben, weil er ihn als rechtswidrig einstufte.

Bürgermeister: Abwägen, was der größere Schaden ist

Dass keiner gerne dem Zwang folge zu erhöhen, das hatten nahezu alle Ratsmitglieder in emotionalen Redebeiträgen zum Ausdruck gebracht. Das sei klar, sagte Hoffmann, und niemand habe Freude daran, die Bürger finanziell stärker zu belasten. Aber, erinnerte er, man sei auch gewählt, um mal schwierige Entscheidungen zu treffen oder Entscheidungen, bei denen die Wahlmöglichkeit kaum gegeben ist, weil man sich verpflichtet habe, zum Wohle der Gemeinde zu arbeiten. Und es sei die Frage, was der größere Schaden für die Bürger sei. Die Gemeinde sei zum Beispiel auf die Zuschüsse angewiesen, unterstrich der Bürgermeister. Voraussetzung für Zuschüsse sei, dass man als Gemeinde auch seine Einnahmemöglichkeiten ausschöpfe.

Der Kämmerer der Verbandsgemeinde, Dirk Kattler, hatte die Hintergründe zur Grundsteueranhebung noch mal erläutert und auf die Folgen hingewiesen. Auch darauf, dass die Kommunalaufsicht beim Kreis darauf hingewiesen habe, dass bis zum Ende des ersten Quartals die Entscheidungen vorliegen müssen.

Antrag auf zwei Tranchen abgelehnt

Der Entscheidung in Höhfröschen gingen kuriose Abstimmungen voraus. Die FWG hatte beantragt, dass die Erhöhung der Grundsteuer B in zwei Tranchen – 50 Punkte in diesem Jahr, 50 Punkte im folgenden Jahr – erfolgen solle. In der ersten Abstimmungsrunde sagten dazu fünf Ratsmitglieder ja, vier nein und zwei enthielten sich. Auf dieser Grundlage wurde über die grundsätzliche Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer abgestimmt. Höhfröschen, das im Kommunalen Entschuldungsfonds (KEF) des Landes ist, wollte laut Vorschlag sogar den KEF-Zuschlag auf die höhere Grundsteuer mit übertragen, um nicht aus dem KEF zu fallen. Die Grundsteuer B sollte auf 487 Prozent steigen, die Grundsteuer A auf 360 Prozent.

Auf der Grundlage des ersten Beschlusses zum FWG-Antrag mit der Erhöhung in zwei Tranchen wurde über die Gesamterhöhung abgestimmt. Acht Ratsmitglieder sagten ja, vier nein. Dann fiel auf, dass bei der Abstimmung über den FWG-Antrag nur elf der anwesenden zwölf Ratsmitglieder abgestimmt hatten. Eine Stimme fehlte. Die Abstimmung wurde wiederholt. Jetzt stimmten fünf Ratsmitglieder gegen diesen Antrag, vier dafür, drei enthielten sich. Damit war der FWG-Antrag auf zwei Tranchen abgelehnt.

Erst dafür, dann dagegen

Die beiden FWG-Mitglieder im Rat hatten angekündigt, dass sie die Erhöhung der Steuerhebesätze grundsätzlich ablehnen werden, wenn ihrem Antrag nicht gefolgt wird. Sie stimmten nun folglich bei der Gesamtabstimmung dagegen. Nicht der einzige Wechsel im Abstimmungsverhalten. Mit sieben Nein-Stimmen, bei vier Ja-Stimmen und einer Enthaltung wurde der Antrag abgelehnt.

Es gehe nun mal zunächst so weiter, dass die Grundsteuerbescheide mit den bisherigen Sätzen verschickt werden, sagte Kattler. Er geht nicht davon aus, dass selbst dann, wenn letzten Endes der Kreis entscheiden müsste, dies so schnell passiert, dass die Steuern noch in diesem Jahr steigen werden. Bis zum 30. Juni können sie für dieses Jahr noch erhöht werden. Wird nicht erhöht, bleibt es bei dem Finanzloch im Haushalt.

x