Kreis Südwestpfalz Randaliert und Auto zerkratzt

Wegen Sachbeschädigung, begangen im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit, sprach Jugendrichter Mark Edrich gegen einen 20-jährigen Hilfsarbeiter aus der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen eine Verwarnung aus. Der Angeklagte muss 40 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.

Im November 2013 suchte der Angeklagte in stark alkoholisiertem Zustand eine Pizzeria in Thaleischweiler-Fröschen auf. Dort legte er sich mit einem Ausfahrer des Lokals an und drückte diesen gegen die Wand, worauf ihn der Inhaber der Pizzeria des Lokals verwies. Daraufhin trat und schlug der junge Mann gegen die Eingangstür, ohne dass hierbei jedoch ein Schaden entstand. Im Anschluss trat er gegen die Außenspiegel eines in der Nähe abgestellten Autos. Zudem soll er das Auto erheblich verkratzt haben, wobei ein Schaden von rund 4000 Euro entstand. „Ich weiß von dem Abend nichts mehr“, beteuerte der Angeklagte vor Gericht. Erst ein paar Tage später habe er gehört, dass er ein Auto beschädigt haben soll. Er habe dann zwar die Kratzer am Auto gesehen, an die Vorfälle habe er aber keinerlei Erinnerung. Die Autobesitzerin, die in der Pizzeria arbeitet, gab an, dass der Angeklagte sich mit einem Ausfahrer angelegt habe und vor die Tür gesetzt worden sei. Vor dem Lokal habe er randaliert und dabei zeitweise Geldbeutel, Wohnungsschlüssel und einen Klebestift abgelegt. Einige Zeit später sei sie dann von einem Nachbarn angerufen worden: Er wies sie darauf hin, dass sich der Angeklagte an ihrem Auto zu schaffen mache. Nach dem Eintreffen der Polizei habe sie leichte Beschädigungen an den Außenspiegeln festgestellt, berichtete die Zeugin weiter. Zudem habe sie seitlich Spuren eines Klebestiftes bemerkt. An ihrer Wohnung angekommen, habe sie unter einer Laterne erste Kratzspuren an beiden Fahrzeugseiten festgestellt. Sie sei am nächsten Tag durch die Waschstraße gefahren. Nun seien die Beschädigungen, die deckungsgleich mit den Klebestiftstreifen gewesen seien, erst richtig sichtbar geworden. Während der Besitzer der Pizzeria lediglich die Vorfälle im und am Lokal beschreiben konnte, gab seine Tochter an, dass der Angeklagte etwas in der Hand hielt, als er um das Auto der Geschädigten lief. „Es war zwar dunkel, aber auf einer Seite konnte man Kratzspuren am Fahrzeug feststellen“, erklärte ein Polizeibeamter, der als Zeuge geladen war. Ein Klebestift oder ein sonstiges Werkzeug habe man bei der Festnahme des Beschuldigten jedoch nicht gefunden. Ein Alkoholtest bei dem jungen Mann habe 2,66 Promille ergeben. „Brüche im Werdegang des Angeklagten sind nicht zu übersehen“, sagte der Vertreter der Jugendgerichtshilfe. In der achten Klasse habe der Angeklagte die Schule verlassen müssen − nach einer Auseinandersetzung mit einem Lehrer, bei der der Schüler handgreiflich geworden war. Während des Aufenthalts in einem Jugendheim in Landau war er im Alter von 15 Jahren an einem minderschweren Raub beteiligt. Aufgrund des Alkoholgenusses sei die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten stark eingeschränkt gewesen, sagte die Staatsanwältin. Von einer schädlichen Neigung könne noch nicht ausgegangen werden. Eine Verwarnung sowie 40 Arbeitsstunden seien angemessen. „Ich halte es für unwahrscheinlich, dass die Beschädigungen durch einen Klebestift verursacht wurden“, erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Es sei vielmehr davon auszugehen, dass der junge Mann an jenem Abend ein anderes Werkzeug, zum Beispiel einen Wohnungsschlüssel, benutzte. (khei)

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