Südwestpfalz Rückkehr der Biber: Ein Nager entdeckt seine pfälzischen Wurzeln neu

Sechs Biberfamilien sind im Landkreis Südwestpfalz heimisch geworden. Das Foto zeigt einen Biberdamm.
Sechs Biberfamilien sind im Landkreis Südwestpfalz heimisch geworden. Das Foto zeigt einen Biberdamm.

Der Biber galt in Rheinland-Pfalz seit 1840 als ausgestorben. Im Landkreis Südwestpfalz wurden in den letzten Jahren nun wieder einige Nachweise auf vorhandene Biber festgestellt, aktuell wird von sechs Biberfamilien im Landkreis ausgegangen. Wo sie herkommen könnten, dazu hat Raphael Philipp von der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Südwestpfalz eine Vermutung.

In der Südwestpfalz siedelt sich der Biber wieder natürlich an. Eingewandert könnten die Biber aus dem Elsass oder benachbarten Bundesländern sein, so Philipp, denn dort wurde deren Wiederansiedlung mit Projekten gefördert. Die Rückkehr in der Südwestpfalz wiederum werde, ähnlich wie bei der Renaturierung der Ill im Saarland, mit Maßnahmen zur Renaturierung gefördert.

Eine solche wurde 2021 an der Felsalb abgeschlossenen, auch weniger genutzte naturnahe Auenlandschaften wurden renaturiert. Gesichtet wurden Biber seit 2015 bereits im Hornbachtal bei Dietrichingen, ab 2020 im Felsalbtal, zudem im Schwarzbachtal. Ob der Biber sich auch im Trualbtal ansiedelt, wo er im vergangenen Jahr gesichtet wurde, bleibt abzuwarten.

Aus sicherer Entfernung beobachten

Im Regelfall teilen Naturschützern ihre Beobachtung mit, oder die Biber werden zufällig gesichtet. Mit etwas Glück können sie in der freien Natur beobachtet werden. Am besten aber aus sicherer Entfernung, empfiehlt die Untere Naturschutzbehörde (UNB). Aus der Ferne würden diese seltenen Tiere nicht gestört, damit auch deren Erhalt gefördert.

Der europäische Biber (Castor fiber) hatte es nicht leicht mit dem Menschen, erläutert Philipp. Bereits im Mittelalter wurde er wegen seines wärmenden Fells stark bejagt. Aber auch wegen seines Fleisches wurde ihm nachgestellt. Denn zur Fastenzeit der Katholiken war der Verzehr von Biber nicht verboten – er zählte nach der damaligen kirchlichen Auffassung zu den Fischen.

Bestand über Jahre hinweg reduziert

Zudem wurde die Tierart wegen des sogenannten Bibergeils intensiv verfolgt. Dabei handelt es sich um ein Drüsensekret, das bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts als medizinische Allzweckwaffe galt. Angesichts der Verfolgung durch den Menschen verwundert es nicht, dass sich der Biberbestand über Jahrzehnte hinweg erheblich reduziert hat, bis er in Rheinland-Pfalz sogar als ausgestorben galt. „Umso erfreulicher ist es, dass sich der Nager von der früheren Bejagung erholt, seine pfälzischen Wurzeln neu entdeckt und seine ursprüngliche Heimat wieder besiedelt“, so Raphael Philipp.

Doch hängt nach seinen Worten dem Biber ein schlechtes Image an. Es kursierten Vorurteile, dass Biberdämme die Gewässerdurchgängigkeit für Fische reduzierten, was sich negativ auf die Gewässerfauna auswirke. „Dem ist jedoch nicht so. Es gibt durchaus positive ökologische Effekte“, stellt Philipp klar. „Die Dämme sind für Fische passierbar. Sie dienen ihnen sogar als Rückzugsraum und steigern auch die Zahl ihrer Laichplätze. Von der höheren Strukturvielfalt profitieren ebenfalls weitere Artengruppen wie Libellen und Amphibien“, sagt der Fachmann von der UNB.

Geflutete Burg schützt vor Fressfeinden

Der Biber besiedelt vorzugsweise Gewässer in störungsarmen Auenlandschaften, wo er gerne Staudämme errichtet. Der Wasserstau ist für den Biber wichtig, denn so wird die von ihm bewohnte Biberburg geflutet und so vor Fressfeinden wie dem Fuchs geschützt. Gleichzeitig fließt das Wasser nur gedrosselt ab und wird dadurch besser in der Landschaft gehalten, was den natürlichen Hochwasserschutz fördert.

Diese artspezifische Verhaltensweise kann hin und wieder mit den Interessen des Menschen kollidieren, da auch Anliegergrundstücke geflutet werden können. Etwaige Konfliktlagen ließen sich allerdings im Regelfall in Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden und mit Biberexperten schnell und sachgerecht lösen, so Philipps Hinweis.

Tier wie auch Behausung streng geschützt

Selbst Hand anlegen – ohne die Einbeziehung der Naturschutzbehörde – darf man aber nicht. Denn der europäische Biber zählt nach der Bundesartenschutzverordnung und der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zu den streng geschützten Tierarten. Daher darf der Biber nicht gefangen, verletzt oder während seiner Fortpflanzungszeit und der Jungenaufzucht gestört werden.

Der gesetzliche Schutz erstreckt sich auch auf seine Lebensstätten, zu denen sowohl die Biberburg als auch die Dämme zählen. In Anbetracht seiner Historie und der lang andauernden Verfolgung ist der strikte Schutz nachvollziehbar und wichtig.

Hier hat ein Biber seine Spuren hinterlassen.
Hier hat ein Biber seine Spuren hinterlassen.
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