Südwestpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Professionelle Cannabisplantage im Haus: 36-Jähriger kommt mit Bewährungsstrafe davon

Der Angeklagte hatte offensichtlich aus einer früheren Verurteilung nichts gelernt.
Der Angeklagte hatte offensichtlich aus einer früheren Verurteilung nichts gelernt.

Ein 36 Jahre alter Mann musste sich vor dem Pirmasenser Schöffengericht wegen einer professionell eingerichteten Cannabisplantage verantworten – unter anderem.

Die Ermittlungen gegen eine größere Bande hatte die Polizei auf die Spur des Angeklagten gebracht. Im Juli 2025 durchsuchten die Ermittler das Haus des 36-Jährigen in der Südwestpfalz, in dem er mit seinen Eltern wohnt. In zwei Zelten im Wohnhaus und im Garten sowie in einer Art Werkstatt fanden die Beamten eine „professionell eingerichtete Anlage mit automatischer Beleuchtung und Bewässerung“ – bestückt mit 55 Cannabispflanzen mit bis zu zwei Metern Höhe, schilderte ein Ermittler vor dem Schöffengericht in Pirmasens. Geerntet und getrocknet hätte dies laut Anklage 2555 Gramm mit einem Wirkstoffgehalt von 71 Gramm THC ergeben.

Zudem stellte die Polizei in verschiedenen Behältern 837 Gramm bereits geerntete Cannabisblüten, 22 Gramm Haschischstückchen und im Kühlschrank 30 Gramm Amphetamin sicher. Des Weiteren entdeckten die Ermittler eine Feinwaage, Verpackungsmaterial sowie 400 Euro und in einem Tresor weitere 3100 Euro. Das Handy des Mannes zeigte Fotos der Örtlichkeit mit Cannabispflanzen, berichtete der Zeuge.

Schon einmal wegen Drogen straffällig

Der Angeklagte schwieg sowohl zu seinen persönlichen Verhältnissen als auch zu den Tatvorwürfen. Sein Verteidiger Manuel Schuhböck legte dem Gericht einen handschriftlichen Vertrag über den Verkauf eines Traktors für 4000 Euro vor. Der Vertrag sollte belegen, dass das sichergestellte Geld aus diesem Verkauf stammt – und nicht aus Drogenverkäufen. Außerdem legte er Schriftstücke vor, nach denen der Angeklagte inzwischen einer – gehobenen – Arbeit nachgeht und keine Drogen (mehr) konsumiert.

Staatsanwältin Franziska Bock erläuterte, dass wegen der Menge des gefundenen Materials – Drogen und Geld – und der professionell eingerichteten Plantage davon auszugehen sei, dass der Angeklagte das alles nicht nur zum Eigenkonsum besessen, sondern damit auch Handel betrieben hat oder betreiben wollte. Aus einer Verurteilung wegen Drogenbesitzes vor etlichen Jahren habe er nichts gelernt, sondern sich noch gesteigert – zum Handeltreiben. Bock forderte zwei Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Verteidiger Schuhböck wies darauf hin, dass sein Mandant inzwischen in Arbeit stehe und seinen Vater mit Pflegegrad drei versorgen müsse. Er plädierte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Dem Wunsch des Verteidigers kam das Gericht allerdings nicht nach: Es verurteilte den 36-Jährigen wegen Handels mit Cannabis sowie mit Betäubungsmitteln zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Er muss zudem 5000 Euro an den Natur- und Tierschutzverein Horbacher Mühle zahlen, mit jährlich sechs Urin- oder Haarproben seine Drogenabstinenz nachweisen, und er erhält einen Bewährungshelfer. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung der sichergestellten 3500 Euro an.

Das Gericht sah keine Anhaltspunkte, um an der Richtigkeit der polizeilichen Erkenntnisse zu zweifeln. Da der Angeklagte zur Höhe seines Einkommens geschwiegen hat, musste es das Gericht schätzen. Außerdem war es davon überzeugt, dass die 3500 Euro nicht aus einem Traktor-Verkauf, sondern aus Drogengeschäften stammen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

x