Waldfischbach-Burgalben RHEINPFALZ Plus Artikel Polizei und Behörden durchsuchen Gaststätte: Glücksspielautomaten beschlagnahmt

Am Mittwochabend wurde die Gaststätte in der Hauptstraße in Waldfischbach-Burgalben kontrolliert und vorerst geschlossen.
Am Mittwochabend wurde die Gaststätte in der Hauptstraße in Waldfischbach-Burgalben kontrolliert und vorerst geschlossen.

Ein größeres Aufgebot an Dienst- und Einsatzfahrzeugen stand am Abend des 30. Oktober nach 20 Uhr in Waldfischbach-Burgalben in der Hauptstraße. Andreas Kohler, Leiter der Polizeiinspektion Waldfischbach-Burgalben, bestätigte auf Anfrage der RHEINPFALZ, dass in Kooperation mit anderen Behörden eine Gaststätte überprüft wurde. Nicht zum ersten Mal.

Bei der Gaststätte handelt es sich nach RHEINPFALZ-Informationen um die frühere Shisha-Bar in der Hauptstraße, das „House of Shisha“. Mittlerweile ist der Schwerpunkt der Gaststätte aber ein Spielautomatenangebot. Auch in den Fensternischen sind unter anderem solche Spielgeräte eingebaut. Neben der Polizei waren das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) mit der Abteilung Glücksspielaufsicht an der Kontrolle beteiligt. Es seien verschiedene Gegenstände sichergestellt worden, teilte Kohler auf Anfrage mit. Unter anderem sollen nach RHEINPFALZ-Informationen Glücksspielautomaten aus der Gaststätte getragen worden sein.

Felix Leidecker, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben, der durch sein Amt auch Chef der Feuerwehr in der Verbandsgemeinde ist, bestätigte auf Nachfrage, dass die Feuerwehr seitens der Polizei um Hilfe gebeten worden sei, um beschlagnahmte Gegenstände aus der Gaststätte zu bringen. Es habe sich um größere Gegenstände gehandelt. Leidecker sagt, dass dem Betreiber der Gaststätte der Betrieb aktuell untersagt worden sei. Das sei mündlich mitgeteilt worden. Es werde nun die Rechtslage geprüft und man behalte sich von Seiten der Verbandsgemeinde weitere Schritte vor. Auch die Kriminalpolizei und die ADD ermitteln.

Nicht die erste Razzia in der Gaststätte

Die Gaststätte in der Hauptstraße wurde nicht zum ersten Mal durchsucht. Im November 2021 hatte es eine Kontrolle durch ein behördliches Großaufgebot gegeben. Dieser Kontrolle war unter anderem eine bundesweit Schlagzeilen schreibende Massenschlägerei am Bahnhof in Waldfischbach-Burgalben vorausgegangen. Verstöße nach dem Arbeitsrecht, dem Tabaksteuerrecht, dem Gaststättenrecht, dem Jugendschutzgesetz waren bei der Razzia im November 2021 unter anderem festgestellt worden. Nach Erfüllung der Auflagen wurde die Bar nach einigen Tagen wieder geöffnet. Bei einer zweiten Razzia, die Ende Februar 2022 stattfand, wurden erneut ähnliche Verstöße festgestellt. Damals wurde unter anderem auch ein Spielautomat mitgenommen, der in Betrieb war, obwohl er bei der ersten Razzia versiegelt worden war.

Der Betreiber der Gaststätte hat zwischenzeitlich gewechselt. Ein Schwerpunkt lag zuletzt auf dem Betrieb von Spielautomaten. Dieser Bereich fällt überwachungstechnisch auch in den Bereich Glücksspielaufsicht bei der ADD Trier. Die ADD überwacht diese Betriebe landesweit. Unter anderem auf die Einhaltung des Jugend- und Spielerschutzes. Die ADD prüft die Einhaltung der Bestimmungen unter anderem auch durch Testspiele.

Alle Gaststätten mit Geld- oder Warenspielgeräten sind der glücksspielrechtlichen Überwachung unterworfen. Im Juli 2021 war das Landesglücksspielgesetz verschärft worden. Zu den Regelungen gehört unter anderem, dass Sperrzeiten einzuhalten sind. Zwischen 2 Uhr nachts und 8 Uhr morgens (an Sonn- und Feiertagen 11 Uhr) sind die Geräte auszuschalten. An bestimmten Feiertagen dürfen sie nicht betrieben werden. Vorhandenes Personal ist durch von der ADD anerkannte Anbieter auf eigene Kosten regelmäßig hinsichtlich der Suchtrisiken, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten zu schulen. Während der Öffnungszeiten muss ein geschulter Mitarbeiter vor Ort sein. Der Gaststättenbetreiber ist verpflichtet, einen Spieler vor der ersten Spielteilnahme zu überprüfen und abzugleichen, ob der Spielinteressierte in dem bundesweit geltenden Spielersperrsystem Oasis gelistet ist. Ist er das, darf er nicht spielen. Die Spielverordnung des Bundes legt hingegen unter anderem fest, welche Automaten aufgestellt werden dürfen. Automaten benötigen eine Zulassung der physikalisch-technischen Bundesanstalt. Bundesweit bereiten aber illegale Spielgeräte, die als sogenannte Fun-Spielgeräte deklariert sind, zunehmend Probleme – sie ermöglichen unter anderem Steuerhinterziehung.

In der Gaststätte sind etliche Spielautomaten aufgestellt, einige sieht man bereits durch die Fenster.
In der Gaststätte sind etliche Spielautomaten aufgestellt, einige sieht man bereits durch die Fenster.
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