Pirmasens Pflegekraft soll pflegebedürftige Patienten bestohlen haben
Zwischen April und Mai 2020 war die Angeklagte bei einem ambulanten Pflegedienst beschäftigt. Im Rahmen dieser Tätigkeit arbeitete sie im Haushalt von vier Pflegebedürftigen im Landkreis Südwestpfalz, die zwischen 79 und 87 Jahren alt waren. Dabei steckte sie acht Mal Geldscheine aus den Wohnungen der Betreuten und einmal sogar aus der Ladenkasse ein, insgesamt 480 Euro.
Da die Frau zur ersten Verhandlung nicht erschienen war, hatte das Amtsgericht sie per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à zehn Euro, also zu 700 Euro, verurteilt. Dagegen hatte die Frau Einspruch wegen der Strafhöhe eingelegt. Ein Gutachten hatte der 28-Jährigen eine dauerhafte psychische Erkrankung und verminderte Schuldfähigkeit zur Tatzeit bescheinigt. Das Pirmasenser Gericht setzte deshalb am Montag die Strafe auf 40 Tagessätze à zehn Euro, also auf 400 Euro, herab. Außerdem ordnete es die Einziehung der Taterträge an. Das heißt: Das gestohlene Geld muss die Angeklagte ebenfalls zurückzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.