Hauenstein Ortsbürgermeister teilt Aufgaben mit Beigeordneten
Der Erste Beigeordnete Timo Pust (WGH) ist künftig für die Werke und den Energiebetrieb sowie Finanzen mit Haushalt und Sonderaufgaben zuständig. Der zweite Beigeordnete Ulrich Schöffel (WGH) wird sich um den Friedhof, Vereine und ebenfalls Sonderaufgaben kümmern. Beide erhalten eine Aufwandsentschädigung, die 15 Prozent des dem Ortsbürgermeister zustehenden Geldes betragen soll.
Mellein bekommt gemäß der Landesverordnung über Aufwandsentschädigungen für kommunale Ehrenämter monatlich 1717 Euro, da Hauenstein mit 4035 Einwohnern knapp die 4000er-Marke überschritten hat. Für die Beigeordneten gibt es dann je 257,55 Euro, die allerdings nicht von der Entschädigung des Ortsbürgermeisters abgezogen werden. Der dritte Beigeordnete Stefan Kölsch (Grüne) bekommt aktuell noch kein Geld, da er keinen Geschäftsbereich hat. Das könnte sich aber noch ändern, wenn Kölsch sich für einen Bereich – zum Beispiel den Zeltplatz oder die Gemeindeimmobilien – entscheidet.
Was bleibt noch übrig?
Die Übertragung von Geschäftsbereichen an die Beigeordneten kritisierte Michael Zimmermann (CDU), Melleins Amtsvorgänger. „Du gibst Kernkompetenzen des Bürgermeisters an den Ersten Beigeordneten ab“, sagte Zimmermann zu Mellein. „Wer das Geld hat, hat die Macht.“ Finanzen und der Haushalt seien seiner Meinung nach originäres Kerngeschäft des Ortsbürgermeisters.
Für Andreas Wilde (SPD) stellt sich die Frage, an wen sich Ratsmitglieder und Bürger bei Finanzfragen künftig wenden sollen. „Wer was will, ruft künftig Timo Pust an oder wie soll das gehen?“, fragte er. Wilde wunderte sich auch, dass der Werkleiter künftig nicht mehr dem Ortsbürgermeister, sondern dem Ersten Beigeordneten unterstellt sein werde. Überhaupt bleibe nicht mehr viel übrig, was der Ortsbürgermeister tun müsse. CDU und SPD enthielten sich bei der Abstimmung, die mit den Stimmen von Grüne und WGH beschlossen wurde.
Keine Erhöhung der Aufwandsentschädigung
Der Rat beschloss zudem, dass der Ortsbürgermeister nicht gleich nach Amtseinführung einen zehnprozentigen Aufschlag zu seiner Aufwandsentschädigung bekommen soll. Laut Patrick Stöbener (WGH) soll die Erhöhung nicht automatisch vollzogen werden. Der frühere Ortsbürgermeister Bernhard Rödig (FDP) habe erst sechs Jahre nach Amtseinführung die Erhöhung erhalten, während Michael Zimmermann (CDU) bereits drei Monate nach Vereidigung die zehn Prozent bekommen habe. „Wenn wir sparen müssen, fangen wir bei uns selbst gleich mal an“, so Stöbener.