Südwestpfalz Ohne Führerschein auf Diebestour: 37-Jährige zu Gefängnisstrafe verurteilt

Die Angeklagte und ihr Komplize hatten es auf Staubsaugerautomaten an Tankstellen abgesehen.
Die Angeklagte und ihr Komplize hatten es auf Staubsaugerautomaten an Tankstellen abgesehen.

Wegen drei Diebstählen im besonders schweren Fall, Sachbeschädigung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, verbotenen Fahrzeugrennens und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr hat das Pirmasenser Schöffengericht am Dienstag eine 37-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt.

Die Angeklagte, eine 37-jährige Frau aus Neunkirchen, hatte es auf Staubsaugerautomaten an Tankstellen abgesehen. Zusammen mit einem weiteren Täter – laut Anklage ihrem Bruder – brach sie im Dezember 2022 drei Staubsaugerautomaten an Tankstellen in Landstuhl und Hütschenhausen auf und stahl das Münzgeld. Insgesamt 91 Euro war die magere Ausbeute. Der Sachschaden hingegen betrug jeweils 800 Euro. Sie habe keine Vorstellung gehabt, wie viel Geld da zu holen ist, gestand die 37-Jährige vor Gericht. Die Idee dazu habe sie gehabt. Sie habe Geld für Drogen gebraucht, sagte sie.

Am Sonntag, 15. Januar, fuhr die Angeklagte mit einer weiteren Person im abgemeldeten Opel Astra ihres Bruders auf der B10 Richtung Landau. Beide hatten keinen Führerschein und am Auto waren falsche Kennzeichen angebracht. Beim Frauenstein bei Hinterweidenthal gerieten sie in eine Verkehrskontrolle. Die Zeichen zum Anhalten ignorierte die Frau jedoch und beschleunigte stattdessen.

Polizist kann sich nur mit Sprung retten

Nur mit einem Sprung auf die Seite habe er sich vor einem Zusammenstoß retten können, berichtete ein Polizeibeamter. Die Polizei nahm die Verfolgung auf. Für etwa einen Kilometer sei der Wagen mit 150 statt erlaubten 100 Stundenkilometern gefahren. Zeitweise hätten sie ihn aus den Augen verloren. Dann sei der Opel langsamer geworden. Er habe einen Leitpfosten überfahren und sei dann über alle drei Fahrspuren, auch auf der Gegenfahrbahn, gefahren. Schließlich hielt das verfolgte Auto bei Hauenstein an. Die Angeklagte stieg auf der Beifahrerseite aus und habe sofort erklärt, sie sei nicht gefahren. Auf der Fahrerseite sei ein Mann ausgestiegen. Der Beamte hatte aber eine Frau als Fahrerin erkannt, als er mit einer Taschenlampe in den Wagen leuchtete und zum Anhalten aufgefordert hatte. Die Angeklagte räumte ein, dass sie mit ihrem Beifahrer während der Fahrt den Platz getauscht hatte. Deshalb war das Auto langsamer geworden und von der Fahrbahn abgekommen.

Den Beamten auf der Straße habe sie nicht wahrgenommen, nur einen neben sich, behauptete sie. Aber das glaubte ihr das Gericht nicht. Als die Polizisten das Fahrzeug durchsuchten, fanden sie neben etwas Amphetamin auch Einbruchswerkzeug, eine Strumpfmaske und mehrere Autokennzeichen – und im Handy mit Navigator die Suche nach Tankstellen und Getränkemärkten.

Unterwegs noch bei Dealer angehalten

Die 37-Jährige gestand, dass sie und ihr Begleiter auf Beutezug waren. Sie hätten mehrere Tankstellen angefahren und einen Automaten an einer Tankstelle – wohl in Pirmasens – aufgebrochen. Und sie seien unterwegs zu einem Dealer gewesen, um besseres Amphetamin zu holen, als ihr Vater zuhause habe – „was Gescheites“, gab sie vor Gericht an.

Der Vorsitzende Richter stellte fest, dass in ihrem Strafregister immer wieder Diebstähle auftauchen. „Das geht immer so weiter, wenn sie in Freiheit sind“, erkannte er. Der Grund sei ihre Drogenabhängigkeit. Gesprächsrunden allein würden da nicht helfen. Zum Schluss verkündete der Richter der Frau noch einen Untersuchungshaftbefehl wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr.

Verteidiger Robert Münch hatte auf Freispruch hinsichtlich der Vorwürfe des verbotenen Kfz-Rennens und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr plädiert. Die Frau habe keinen Gedanken gehabt, Höchstgeschwindigkeit zu fahren, sondern versucht, zu vertuschen, dass sie die Fahrerin war. Dazu sei eine Geschwindigkeitsreduzierung nötig gewesen, da man nicht gleichzeitig das Pedal durchdrücken und den Sitz wechseln könne, argumentierte der Verteidiger. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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