Thaleischweiler-Fröschen Nur zwei Bauplätze sind übrig

Die Straßenerschließung im Neubaugebiet Rübenberg läuft. Bald werden auch die Bauherren loslegen können.
Die Straßenerschließung im Neubaugebiet Rübenberg läuft. Bald werden auch die Bauherren loslegen können.

Nur noch zwei von 62 Bauplätzen, die auf dem Rübenberg in Thaleischweiler-Fröschen entstehen, können noch gekauft werden. Die Nachfrage war enorm. Grundstücke verkaufen ist derzeit eine Hauptbeschäftigung in der Gemeinde.

Südlage bietet das Wohngebiet und damit optimale Möglichkeiten, um Häuser zu bauen, die mit sehr wenig Energie auskommen. Das und die Vorteile, die die Ortsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen bietet – von der durchgehenden Kinderbetreuung über Bahnanschluss bis hin zu guten Einkaufsmöglichkeiten und einem abwechslungsreichen Freizeitangebot – machen die Bauplätze attraktiv.

Die Erschließung der oberen Feldstraße läuft. Die südliche (untere) Planstraße, die Am Rübenberg heißt, ist bereits erschlossen. Auch die ersten Baupläne sind gemacht beziehungsweise werden aktuell skizziert. Dabei hat sich herauskristallisiert, dass die Festsetzungen, die im Bebauungsplan getroffen wurden – was bereits einige Jahre zurückliegt – nicht mehr zeitgemäß sind. Dabei geht es unter anderem um die Dachneigung – Flachdächer waren bei der Bebauungsplanerstellung noch kein großes Thema gewesen, sie sind sogar ausdrücklich verboten – und um die Farbe der Dacheindeckung. Die musste bisher rötlich sein. Auch das ist nicht mehr zeitgemäß, der Trend geht zu dunklen Ziegeln, im Schwarz- und Anthrazitbereich.

Neue Trends werden berücksichtigt

„Wir möchten den Bauherren helfen“, erläuterte Bürgermeister Thomas Peifer (CDU) warum es schon einige grundsätzliche Änderungen bei den textlichen Festsetzungen geben soll, bevor mit dem Bau des ersten Hauses begonnen wird. In dieser Hinsicht war sich der Rat am Dienstag absolut einig und änderte Festsetzungen. Flachdächer sind jetzt zulässig, die Dachneigung darf sich zwischen null und 38 Grad bewegen und es ist auch nicht mehr vorgeschrieben, rötliche Dacheindeckungen zu wählen. Bei Mehrparteienhäusern, die geplant sind – es sollen auch Mietwohnungen angeboten werden können – hat sich gezeigt, dass die bislang vorgegebene First- und Traufhöhe zu gering sind. Diese werden verändert. Die Traufhöhe steigt grundsätzlich von vier Meter auf 4,60 Meter und die Firsthöhe von 7,80 Meter auf acht Meter.

Um den Bau eines geplanten Hauses für sechs Wohnparteien zu ermöglichen – dafür werden zwei Grundstücke genutzt –, wird für den beantragten Baubereich gestattet, dass drei und nicht wie sonst im Baugebiet vorgesehen zwei Wohneinheiten pro Grundstück zulässig sind. Die hintere Baugrenze darf für dieses Bauvorhaben auch um 2,50 Meter überschritten werden. An den Vorschriften entsprechend Stellplätze auszuweisen ändert sich nichts.

Erschließungskosten im erwarteten Rahmen

Die Grundstückeigentümer am Rübenberg werden in den kommenden Wochen Post von der Verwaltung bekommen. Es geht um die Vorausleistungen für die Erschließung. „Für Wasser und Abwasser stehen die endgültigen Kosten fest“, sagte Gerhard Müller von der Bauabteilung der Verbandsgemeinde. Für die Wasserversorgung sind pro Quadratmeter Grundstücksfläche 4,56 Euro zu bezahlen. Für den Bau der Abwassereinrichtungen 12,13 Euro.

Was die Erschließungskosten für den Straßenbau, die Straßenbeleuchtung und ähnliches anbelangt, habe er mal berechnet, was bislang an Kosten vorliegt. Inklusive der Kosten für die notwendigen Ausgleichsflächen, die in die Berechnung der Erschließungskosten für das gesamte Gebiet einfließen. Aktuell belaufen sich diese Erschließungskosten auf 74,10 Euro pro Quadratmeter. „Addiert man das, liegen wir derzeit bei einem Erschließungspreis von 90,79 Euro pro Quadratmeter“, bilanzierte Müller. Damit liege man innerhalb des prognostizierten Rahmens zwischen 90 und 100 Euro. Bei den Kosten, die noch zu erwarten sind, die dann in der endgültigen Abrechnung berücksichtigt werden, könne man deshalb davon ausgehen, dass man auch in diesem Bereich bleibe.

Vorausleistungen komplett oder in Raten

Der Gemeinderat beschloss, dass nun die Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag erhoben werden. Die Erschließungskosten für Wasser/Abwasser, die nach einem anderen System berechnet werden, werden sich nicht mehr verändern, sind in der errechneten Höhe zu zahlen. Die Kosten für den Straßenausbau teilen sich die Gemeinde (zehn Prozent) und die Anlieger (90 Prozent). Es werden pro Grundstück die voraussichtlichen Erschließungsbeiträge berechnet und als Vorausleistung erhoben. Bis Jahresende wird dieser Betrag zu zahlen sein. Ob er in einer Summe oder in drei Raten bis Jahresende beglichen wird, überlässt die Gemeinde den Grundstückseigentümern.

Was die für die Berechnung zu berücksichtigende Fläche anbelangt, weist die Gemeinde darauf hin, dass für den Bau der Fußwege im Gebiet keine Erschließungsgebühren erhoben werden. Die Kosten für die Fußwege trägt zu 100 Prozent die Gemeinde. Hintergrund ist, dass die Fußwege für die Erschließung nicht erforderlich sind. Jedes Grundstück ist über die Straße erreichbar und damit erschlossen.

Es fließen aber die Kosten für die Straßenbeleuchtung ein. 36 LED-Lampen, die zudem noch über eine Nachtreduzierung verfügen, so dass der Stromverbrauch minimal ist, werden installiert. 82.000 Euro kostet das.

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