Pirmasens / Hauenstein Nach Unfall auf B10: Lastwagenfahrerin verurteilt
Am 19. Januar war die Angeklagte mit einem Sattelschlepper mit Auflieger auf der B10 in Richtung Pirmasens unterwegs. Auf einem Parkplatz bei Hauenstein habe sie ihre vorgeschriebene Pause machen wollen, erzählte die 54-Jährige. Aber eine Parkinsel mit Bordsteineinfassung habe Probleme beim Einfahren bereitet. Sie habe anhalten müssen, um zu schauen, wie hoch die Bordsteine sind. Je nach deren Höhe hätte sie den Lastwagen per Fernbedienung hochlassen müssen, um nicht aufzusitzen. Deshalb habe sie die Warnblinkanlage eingeschaltet, die Bremse angezogen und aussteigen wollen. In diesem Augenblick sei schon der Unfall passiert: Ein Audi sei seitlich gegen ihren Auflieger gefahren. Dass der noch auf die Fahrbahn der B10 hineinragte – laut Polizei zwei bis drei Meter – sei ihr bewusst gewesen, räumte die LKW-Fahrerin ein.
An dem Audi entstand ein Totalschaden in Höhe von 18.000 Euro. Der Autofahrer und zwei Insassen erlitten Gehirnerschütterungen, Schleudertraumata an der Halswirbelsäule und weitere Verletzungen. Die Beleuchtung des Aufliegers sei – kurz nach Mitternacht – nicht zu erkennen gewesen, gab ein Polizeibeamter an. Ob das Warnblinklicht eingeschaltet war, wie viele Reflektoren vorhanden waren und ob diese funktionierten, wusste der Beamte nicht genau. Das habe sein Kollege überprüft, der sei aber in Urlaub.
Beleuchtungssituation nicht mehr nachvollziehbar
Die Angeklagte hatte hingegen angegeben, vor Fahrtantritt habe sie die Beleuchtung überprüft. Da habe alles funktioniert. Und bevor sie abgebogen sei, habe sie kein anderes Licht in der Dunkelheit gesehen. Erst als sie aussteigen wollte. Aber da sei der Unfall auch schon passiert.
Die Richterin verurteilte die nicht vorbestrafte Lastwagenfahrerin wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Euro, also zu 900 Euro. Die Beleuchtungssituation sei nicht mehr nachzuvollziehen. Eine grobe Rücksichtslosigkeit konnte sie aber im Verhalten der Angeklagten nicht erkennen. Deshalb gab es keine Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.