Höhfröschen
Nach Großbrand: Abgebrannte Akkus lagern weiterhin auf dem Firmengelände
Die mit Wasser gefüllten Container, in denen rund 1500 abgebrannte Lithium-Akkus und -Batterien lagern, stehen immer noch auf dem Firmengelände in der Lessingstraße in Höhfröschen. Seit dem Brand einer Lagerhalle im August 2024 sind fast acht Monate vergangen. Auch die Überreste der Halle präsentieren sich unverändert. Noch immer werden in den anderen Hallen Akkus und Batterien gelagert. Anfang September hatte die Kreisverwaltung die Nutzung der Hallen untersagt und eine Räumung der Lager gefordert. Ende September hatte der Elektrohändler, dem die Hallen gehören, mit dem Abtransport von zunächst 430 Paletten Batterien begonnen. Die Räumung ist noch nicht abgeschlossen. „Ein Teil wurde bereits abtransportiert“, teilte die Kreisverwaltung auf Anfrage mit. Die abtransportierten Akkus und Batterien seien zur Wiederverwendung vorgesehen und an einen anderen Standort gebracht worden. +
Räumung bis Ende April
„Für den restlichen Teil ist derzeit noch ein Verfahren anhängig, das seitens der Kreisverwaltung nicht gesteuert werden kann. Hier ging es im Wesentlichen um ein Klassifizierungs- und Verpackungskonzept der Batteriemodule“, nennt die Kreisverwaltung den Grund, warum die Lager noch nicht geräumt ist. Das Konzept habe das Unternehmen ausgearbeitet. Es gebe aber noch offene Fragen rund um die Entsorgung, für die die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz zuständig sei. Die noch vor Ort gelagerten Batterien sollen nach Kenntnis der Kreisverwaltung gegebenenfalls wiederverwendet werden. Die Behörde geht davon aus, dass die Hallen „bis Ende April vollständig geräumt“ sind.
Offen ist, wann die wassergefüllten Container mit den abgebrannten Akkus und Batterien vom Gelände gebracht werden. Bislang sei ein Abtransport nicht möglich gewesen. „Die abgebrannten Module haben eine sehr lange Zeit weiterhin reagiert, so dass die Transportfähigkeit nicht gegeben war“, erklärte die Kreisverwaltung. Hier seien die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd und die Bundesanstalt für Materialforschung und -Prüfung (BAM) als für den Transport zuständige Behörde gefragt. Sie stünden immer wieder im Austausch mit dem Unternehmen. Der Landkreis habe auf den Fortgang nur bedingt Einfluss, so die Kreisverwaltung.
Das Gelände ist provisorisch umzäunt, am Zaun warnen Schilder vor Asbestfasern. Der Bauzaun war bereits kurz nach dem Brand aufgestellt worden. Nachdem feststand, dass eine geringe Menge Asbest an dem Gebäude verbaut war, ließ die Kreisverwaltung Warnschilder anbringen. Ein beauftragter Gutachter stellte kurze Zeit nach dem Brand fest, dass von der Brandruine keine Gefahr für die Umgebung außerhalb des Bauzauns ausgeht. Laut Kreisverwaltung sind „innerhalb der Brandruine für die später tätigen Sanierungsfirmen die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten, die für den Umgang mit Asbest gelten. Daher bleiben die Hinweisschilder noch am Bauzaun, um die Firmen beim Betreten des Geländes zu warnen“.