Leimen
Leimen war nie Luftkurort – und ist wohl auch nicht mehr lange Erholungsort
Darf Leimen sich nicht mehr Luftkurort nennen? Die Frage sorgte für Aufregung im Dorf, nachdem DIE RHEINPFALZ Ende September aus dem Ortsgemeinderat berichtet hatte. Damals hatte Ortsbürgermeister Alexander Frey über ein Schreiben der Aufsichts-und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier berichtet, in der die Gemeinde aufgefordert werde, auf den Titel Luftkurort zu verzichten – allerdings wurde im Nachgang klar, dass es nicht um den Luftkurort, sondern um das Prädikat Erholungsort geht.
Wie Frey erläutert, habe die ADD dargelegt, dass nach einer Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen nach dem Kurortegesetz die Gemeinde die notwendigen Voraussetzungen nicht erfülle und Nachweise trotz mehrmaliger Aufforderung nicht nachgereicht habe. In der Ortsgemeinderatssitzung hatten sich alle Ratsmitglieder Freys Vorschlag angeschlossen. Der Ortsbürgermeister hatte gesagt: „Mir nemmen nix zurück. Mir lossen es laafe, biss se uns rausschmeisen.“
Beide Begriffe schon früh verwendet
Wann und ob eine Anerkennung als Luftkurort erfolgte, ist unklar. Doch gab es bereits im Jahr 1899 bebilderte Postkarten mit einem „Gruß aus Leimen, Luftkurort im Pfälzerwald“. In einem RHEINPFALZ-Artikel vom 26. September 2006 wird berichtet: Im Jahr 1898 wurde das Kurhaus Klotz erbaut, ein Gebäude mit ortsbildprägendem Charakter, direkt an der Ortseinfahrt aus Richtung Merzalben kommend. Die Armen Schulschwestern vom Heiligen Dominikus aus Speyer kauften das Haus im Jahr 1919 und nutzten es als Erholungsheim. Aus dem Kurhaus wurde Haus Maria Tann. Dorthin kamen Erholungsbedürftige, auch Beschäftigte der BASF und später des Caritasverbandes – heute würde man sagen: zu Reha-Zwecken. Nachdem der Orden Sankt Dominikus keinen Nachwuchs, also keine Schwestern mehr hatte, verabschiedeten sich die Armen Schulschwestern im Oktober 1994. Das Gebäude stand bis 2005 leer. Mittlerweile ist es in Privatbesitz.
Die Begriffe Kur-/Luftkurort ebenso wie Erholungsort wurden also in „Läme“ verwendet. Allerdings gibt es für den Titel Luftkurort keine amtliche Anerkennung in Leimen, als Erholungsort aber schon. Ein Luftkurort ist eine Ortschaft, die für ihre besonders gesunde und reine Luft ausgezeichnet wird und deren Klima als gesundheitsfördernd gilt. Die Bezeichnung wird nur vergeben, wenn regelmäßige Gutachten die besonderen klimatischen und lufthygienischen Eigenschaften bestätigen.
Dampflok-Durchfahrt abgewehrt
Leimen ist einer der höchstgelegenen Orte in der Pfalz. Der Ortsteil Röderhof liegt auf 499 Metern, Kippkopf und Ringelsberg auf 522 Metern über dem Meeresspiegel. Dass dort gute Luft herrscht, ist unbestritten. Keine Industrie verpestet die Höhenluft. Dagegen verwahrte sich schon eine Volksversammlung im ehemaligen Kurhaus Klotz am 10. Mai 1903. Wie in der Chronik „850 Jahre Leimen – Die Geschiche einer Gemeinde im Pfälzerwald“ zu lesen ist, wurde nämlich eine Einladung „Zum Eisenbahnbau, Vogesen-Eisenbahnprojekt“ verschickt. In Leimen gab es ein Eisenbahnbau-Komitee. Die geplante Eisenbahnlinie, auf der damals Dampfloks verkehrten, sollte durch den Pfälzerwald führen, durch die „Eisenbahnwüste Pfalz-Reichsland“. Aber daran hatten die Leimer Bürger kein Interesse. Die gute Höhenluft blieb von stinkenden Dampfloks verschont.
Der Begriff Luftkurort verschwindet von Postkarten
Der frühere Ortsbürgermeister Klaus Gütermann, der damals die Ortschronik initiiert hatte, erinnert sich noch genau an eine Urkunde, welche im Rathaus hing, datiert auf das Jahr 1970. Darin wurde der Gemeinde der Status Erholungsort bescheinigt. Die Aufschrift Luftkurort auf Leimener Postkarten verschwand irgendwann. Es folgten Postkarten mit „Gruß aus Leimen, Erholungsort in der Pfalz“.
Um diesen Titel tragen zu dürfen, sind laut Schreiben der ADD vom 4. September Nachweise zu erbringen über folgende Voraussetzungen: Erholungsorte müssen eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste von mindestes 2,5 Tagen und eine im Verhältnis zur Einwohnerzahl beachtliche Beherbergungskapazität aufweisen – in der Regel ein Verhältnis von mindestens drei Betten in Beherbergungsbetrieben, Privatquartieren und Campingplätzen pro 100 Einwohnern bei einer Mindestanzahl von 30 Betten/Schlafgelegenheiten in zeitgemäßer Qualität.
Frey: „Wir wollen nicht verzichten“
Laut Internetseite des Wirtschaftsministeriums müssen Erholungsorte auch eine landschaftlich bevorzugte und klimatisch günstige Lage sowie für die Erholung geeignete verschiedenartige Einrichtungen und entsprechenden Ortscharakter aufweisen.
Die Frist für Leimen, die erforderliche Anzahl von Gästebetten und Übernachtungstagen zu belegen, läuft am 5. November ab. „Das können wir nicht nachweisen“, bekannte Ortsbürgermeister Alexander Frey in der Gemeinderatssitzung Ende September. „Was gefordert wird, können wir nicht erbringen. Aber wir wollen nicht verzichten; auf keinen Fall freiwillig. Wir lassen uns rausschmeißen.“