Waldfischbach-Burgalben Kommentar: Ein einziges Ärgernis

Das Ordnungsamt, die Polizei und der Zoll kontrollierten in der Nacht auf Samstag die Shisha-Lounge in Waldfischbach.
Das Ordnungsamt, die Polizei und der Zoll kontrollierten in der Nacht auf Samstag die Shisha-Lounge in Waldfischbach.

Wenn sich der Betreiber der Shisha-Bar als unzuverlässig erweist, dann muss der Laden geschlossen werden.

Schon wieder rückten Polizei, Ordnungsamt und Zoll bei der Shisha-Bar in Waldfischbach-Burgalben an. Wie im November 2021 wurden Verstöße festgestellt: Die Polizei nennt das Tabaksteuer-, das Arbeits- und das Gaststättenrecht sowie die Corona-Bekämpfungsverordnung. Ob es sich um Lappalien oder gravierende Verstöße handelte, teilte die Polizei nicht mit. Es wird zu einer rechtlichen Bewertung kommen.

Der Betreiber ist wiederholt aufgefallen, die rechtlichen Konsequenzen sind vorgegeben. Eine Gewerbeerlaubnis erhält nur, wer zuverlässig ist. So steht es im Gaststättengesetz. Das Bundesverwaltungsgericht hat 1994 definiert, was es rechtlich unter Unzuverlässigkeit versteht: Unzuverlässig ist, wer nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt. Das heißt, wer unzuverlässig ist, verliert die Erlaubnis, ein Gewerbe zu betreiben.

Im Gaststättengesetz steht: „Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, insbesondere (...) die Vorschriften des Gesundheits- oder Lebensmittelrechts, des Arbeits- oder Jugendschutzes nicht einhalten wird. (...) Der Gewerbebetrieb (...) erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit befürchten lässt.“

Es gibt nicht wenige Waldfischbacher, die die Shisha-Bar lieber geschlossen sehen würden. Weniger wegen der Verstöße in der Lounge, sondern wegen der Vorfälle im Umfeld.

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