Wallhalben Keine Steuererhöhung: Greift jetzt die Kreisverwaltung ein?

Bei den Grundsteuern hört der Spaß auf.
Bei den Grundsteuern hört der Spaß auf.

Am Mittwoch hat der Ortsgemeinderat Wallhalben erneut eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze für 2023 mit großer Mehrheit abgelehnt. Mehrere Ratsmitglieder nannten es „Erpressung“, dass die Landesregierung eine derart deutliche Erhöhung der Hebesätze vorschreibt.

Die überwiegende Meinung im Rat findet, die Bürger würden durch Inflation, gestiegene Energie- und Lebenshaltungskosten schon genug belastet. Nun werde auch noch die Gemeinde aufgefordert, dem Bürger tief in die Tasche zu greifen, beklagte CDU-Ratsmitglied Karl Dreßler. Laut Beschlussvorlage soll in Wallhalben die Grundsteuer A für landwirtschaftlich genutzte Flächen von 300 Prozent auf 345 Prozent steigen. Die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) soll sogar von 365 auf 465 Prozent springen. Die Gewerbesteuer soll von 365 auf 380 Prozent angehoben werden.

Gemeinde könnte eine Rechtsverletzung begehen

Die Steuererhöhung kann nach Ansicht der Ratsmehrheit die prekären Gemeindefinanzen nicht retten. Doch Dirk Kattler, Leiter der Finanzabteilung der Verbandsgemeinde Thaleischweiler Wallhalben, erinnerte daran, dass Wallhalben wegen seines nicht ausgeglichen Haushalts laut Gemeindeordnung verpflichtet sei, sämtliche Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Tue man dies nicht, werde eine Rechtsverletzung begangen. Kattler erklärte, dass die Kommunalaufsicht den ablehnenden Ratsbeschluss beanstanden werde. Deshalb werde sich der Rat in seiner nächsten Sitzung erneut mit der Steuererhöhung befassen müssen. Karsten Peifer (FWG): „Dann werden wir uns ein weiteres Mal mit diesem nicht zu ändernden Käse befassen.“

Nach Kattlers Worten brächte die Erhöhung der Steuern der Gemeinde Mehreinnahmen von etwa 26.000 Euro. Davon müsse jedoch die Umlage an den Landkreis Südwestpfalz mit 45 Prozent und an die Verbandsgemeinde mit 30 Prozent weitergegeben werden, sodass der Gemeinde unterm Strich nur 6500 Euro blieben.

Wird die Erhöhung nun zwangsweise angeordnet?

Weigere sich der Wallhalber Rat weiterhin hartnäckig, die Nivellierungssätze nach den Vorgaben der Gesetzesvorgabe anzupassen, könne die Untere Aufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung die Erhöhung auch zwangsweise auf den Weg bringen.

Beschlossen hat der Wallhalber Rat jedoch die Satzungen über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern und die Hundesteuer. Dies war notwendig, da dies bisher innerhalb der Haushaltssatzung erfolgte. Seit Jahren wird die Haushaltssatzung aber erst dann beschlossen, wenn das Haushaltsjahr schon läuft. So wäre für die Erhebung der Steuern eigentlich keine Rechtsgrundlage vorhanden.

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