Leimen Keine einfache Sache: Die Abrechnung fürs Kita-Personal

Die Kosten für ortsfremde Kinder, die in Leimen in den Kindergarten gehen, sollen der Gemeinde erstattet werden. Allerdings müss
Die Kosten für ortsfremde Kinder, die in Leimen in den Kindergarten gehen, sollen der Gemeinde erstattet werden. Allerdings müssen noch die Rahmenbedingungen vereinbart werden..

Die Personalkostenerstattung für Kinder, die in auswärtigen Kindergärten untergebracht werden, beschäftigt den Rat gleich mehrmals.

Wie Bürgermeister Alexander Frey im Rat informierte, hat sich die Situation durch das neue Kindertagesstättengesetz ab Juli 2021 geändert. Danach wird nun auf eine stundengenaue platzbezogene Personalisierung umgestellt. Diese ergibt die Grundlage für die Personalkostenerstattung. Es soll für Gemeinden innerhalb einer Verbandsgemeinde geregelt werden, dass diese den anteiligen Trägeranteil an den Personalkosten der Kita-Kräfte für die „eigenen“ Kinder übernehmen.

Dies bedeute, dass die Träger/Ortsgemeinde die Aufwendungen für „nicht ortsansässige Kinder“ derzeit voll aus eigenen Mitteln finanzieren. Laut Kommunalaufsicht sei „diese Kostenübernahme eine völlig freiwillige Leistung“, die angesichts der teilweise schlechten Haushaltslage der Ortsgemeinden „von der Aufsichtsbehörde nicht toleriert wird“. Wann eine Abrechnung für ortsfremde Kinder erfolgen könne, sei aufgrund der noch fehlenden Rahmenbedingungen, welche Planung, Betrieb und Finanzierung von Tageseinrichtungen sowie die angemessene Eigenleistung der Träger regelt, nicht absehbar, klärte Bürgermeister Alexander Frey.

Diskussion über lange Wartezeit

Dem Gemeinderat lag eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung vor. Darin werden Bedarfsplanung, Betrieb der Einrichtung, Kostenverteilung, Besuch von Kindertagesstätten freier Träger und mehr behandelt.

Diskussion gab es im Gemeinderat, weil dies jetzt erst im Rat behandelt werde. Die CDU-Fraktionssprecherin Rita Steinhauser-Germann erinnerte, dass „Ausgleichsgelder“ bereits geflossen seien. Sie forderte eine Rückzahlung der Gelder ab 1. Juli 2021. Frey informierte hierzu noch, dass ein Leimer Kind etwa in Trulben den Kindergarten besuche. Der Bürgermeister dort habe ihn gefragt, „wie viel für die Mitbetreuung dieses Kindes von der Gemeinde bezahlt wird“. Letztendlich stimmte der Rat der Vereinbarung zu, ergänzte jedoch, dass man auf der Rückzahlung ab 2021 bestehe.

Beschluss muss neu gefasst werden

Wie Frey im Nachhinein informiert, muss der Ratsbeschluss neu gefasst werden. Er habe von der VG-Verwaltung den Hinweis erhalten, dass es beim gefassten Beschluss „im Sachverhalt genau umgekehrt“ sei. „Damit nicht für jedes ortsfremde Kind ein Beschluss des Gemeinderats im Hinblick auf die Kostenübernahme herbeigeführt werden muss, wurde die Verwaltungsvereinbarung mit der Kommunalaufsicht abgestimmt und dem Rat vorgelegt,“ erklärt Frey, warum der Beschluss neu gefasst wird.

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