Kreis Südwestpfalz Jugendliche schützen vor Sexualdelikten

Das neue Bundeskinderschutzgesetz, das 2012 eingeführt wurde, soll „Jugendliche vor Sexualdelikten schützen“, wie Kreisjugendpfleger Wolfgang Giessen am Donnerstag im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Südwestpfalz erklärte. Das Gesetz sieht vor, dass Personen, die in der Jugendarbeit tätig sind, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen. Somit soll der Kontakt zwischen vorbestraften Personen und Jugendlichen verhindert werden.

Den Rahmenvereinbarungen hat der Kreis zugestimmt. Aber die Umsetzung des Gesetzes ist noch unklar. Deshalb will man bewusst noch etwas „Zeit ins Land gehen lassen“, bevor weitere Schritte unternommen werden, sagte der Erste Kreisbeigeordnete Ernst Hügel. Er machte jedoch klar, dass „kein Missbrauch von Gesetzen verhindert werden kann“ und dieses Gesetz nur die Gelegenheiten dazu einschränke. Dennoch sei die Zustimmung zu den Rahmenvereinbarungen ein „wichtiger Schritt, der die Betreuung und Sicherheit in der Jugendarbeit stärkt“, so Giessen. Das polizeiliche Führungszeugnis soll für ehrenamtlich tätige Personen in der Jugendarbeit kostenlos sein. Unklar ist zurzeit allerdings, wie das Gesetz umgesetzt wird, da sowohl die Verbandsgemeinden als auch Verbände und Vereine beitreten sollen. Deshalb soll es Schritt für Schritt vorangehen, um eine einheitliche Lösung abzuwarten. Wenn nähere Informationen bekannt sind, solle eine Infoveranstaltung für alle Betroffenen stattfinden. Bei den Jugendpflegeangelegenheiten wurde ein Kreiszuschuss von 5000 Euro an den Internationalen Bund zur Fortführung des Rockmusikprojekts „Rainbow“ beschlossen, das sich „seit Jahren bewährt“, so Hügel. Außerdem wurden die Entschädigungssätze von ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätigen Personen erhöht. So erhalten ehrenamtliche Helfer der freien Jugendarbeit ab sofort 20 Euro, Betreuer der „Freizeit für Behinderte und Nichtbehinderte“ 30 Euro, und der Zeugwart der Spielgeräte und des Spielmobils erhält eine Entschädigung des persönlichen Aufwands in Höhe von zehn Euro. Die einstimmig beschlossenen Kreiszuschüsse für die Kindertagesstätten in Kröppen, Weselberg, Maßweiler, Rieschweiler-Mühlbach und Wiesbach zur Einrichtung von U-3-Plätzen belaufen sich auf insgesamt rund 60 000 Euro. Sanierungen oder Umbauten sind unter anderem in Contwig, Großsteinhausen, Reifenberg und Rieschweiler-Mühlbach geplant. (kerk)

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