Vinningen/Neustadt Grünes Licht für die Pläne zum Supermarkt-Bau
Wie die Behörde am Dienstag informierte, sei der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land ein positiver Zielabweichungsentscheid erlassen worden. Somit kann der Bebauungsplan „Sondergebiet Lebensmittelmarkt an der L478“ der Ortsgemeinde Vinningen aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan kann entsprechend geändert werden. Die Gesamtverkaufsfläche ist auf maximal 1200 Quadratmeter zu begrenzen.
Wie der Präsident der SGD Süd, Hannes Kopf, mitteilte, ist die Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung nur unter Nebenbestimmungen zugelassen. So ist der Planstandort im Einzelhandelskonzept als Lebensmittel-Nahversorgungsstandort festzuschreiben. Darüber hinaus ist das Vorhaben als „Sonstiges Sondergebiet“ gemäß der Baunutzungsverordnung festzusetzen.
Einvernehmen hergestellt
Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, hat die Ortsgemeinde Vinningen das Zielabweichungsverfahren beantragt, weil das „Städtebauliche Integrationsgebot“ als raumordnerisches Ziel dem Bau des Supermarktes entgegensteht. Die SGD Süd hat im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und der Oberen Bauaufsichtsbehörde der SGD Süd sowie im Benehmen mit der Planungsgemeinschaft Westpfalz der Zielabweichung entsprochen, weil sie aus raumordnerischer Sicht vertretbar ist. Der bisherige Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Landwirtschaftsfläche dar
Wie die SGD mitteilte, seien im Zielabweichungsverfahren elf Träger öffentlicher Belange gehört worden.