Hilst
Gibt es in Hilst ein Niemandsland?
„Wenn Du mal was angestellt hast, kannst Du ins Niemandsland rennen, dort darf Dich niemand verhaften.“ Als Herbert Geisler, Jahrgang 1950, in seiner Jugend im südwestpfälzischen Hilst Sätze wie diesen hörte, fand er das faszinierend. Doch erst Jahre später, mittlerweile als Rechtsanwalt am Bundesgerichtshof in Karlsruhe tätig, ging er dieser Geschichte in seiner Freizeit auf den Grund.
Als Jugendliche seien sie häufig von Hilst durch den Wald ins französische Roppeviller gelaufen und hätten sich dort mit Gleichaltrigen getroffen, erzählt Geisler beim Besuch vor Ort. Vor allem an die Christmetten erinnert er sich gerne, die er mit seinen Freunden in Roppeviller besucht habe. Anschließend seien sie in eine Gaststätte eingekehrt, gegen vier, fünf Uhr nachts sei es dann den Berg wieder hinauf nach Hause gegangen.
Knapp drei Kilometer Niemandsland
Genau an dieser Stelle zwischen Hilst und Roppeviller gibt es eine Besonderheit, die Geisler bis heute fasziniert. Auf einem knapp drei Kilometer langen Streifen stehen sich alle 180 Meter zwei Grenzsteine gegenüber. Sie säumen in regelmäßigen Abständen einen Abschnitt, der beim Helmut-Kohl-Wanderweg beginnt und bis zum Wasserturm auf der Höhe vor Schweix reicht.
Das Auffällige: Die Steine stehen nicht an der Grenze selbst, sondern in beiden Ländern jeweils neun Meter von der Grenzlinie entfernt. Damit ist der Streifen, den sie markieren, 18 Meter breit. Dieser Bereich ist das „Niemandsland“, von dem Geisler schon als Kind gehört hatte.
Im Jahr 1826 aufgestellt
„Hier sind die alten Grenzsteine leicht zu erkennen“, sagt Geisler. Und tatsächlich: Nach und nach tauchen sie auf, etwa 80 Zentimeter hoch, viele von ihnen mit einer dicken Schicht Moos überzogen. Auf jeder der vier Seiten ist eine Information eingraviert. An einer Stelle ist es eine fortlaufende Nummer, auf der anderen Seite steht die Zahl 1826, sie bezeichnet das Jahr, in dem die Steine aufgestellt wurden. Auf den beiden weiteren Seiten findet sich einmal der Buchstabe „F“ für Frankreich, gegenüber liegt ein „B“ für Bayern. Denn als die Steine aufgestellt wurden, gehörte die Pfalz zu Bayern, erzählt Geisler.
Der asphaltierte Feldweg geht nach einigen hundert Metern in einen Waldweg über, hier sind die Grenzsteine weniger gut zu erkennen. Einige von ihnen sind von Brombeerhecken umrankt, eine dicke Moosschicht lässt sie auf den ersten Blick mit dem Bewuchs des Waldes verschmelzen. Schon zu römischer Zeit und im Mittelalter habe es hier Wege gegeben, erzählt Geisler. Heute durchziehen das Gebiet mehrere Wanderwege, in der Nähe findet sich ein antikes Felsenbild, das Dianabild.
In historischen Verträgen fündig geworden
Auf der Suche nach der Geschichte der Steine hat sich Geisler unter anderem an diverse Archive gewandt. Fündig wurde er letztlich in mehreren historischen Verträgen. 1825, vor genau 200 Jahren, legten Bayern und Frankreich den Verlauf der Grenze zwischen den beiden Staaten fest – und damit auch den zwischen Hilst und Roppeviller.
Dabei sei folgendes beschlossen worden: Dort, wo Wege den Verlauf der Grenze anzeigten, sollten diese Wege beiden Ländern gleichmäßig gehören. Private Besitzverhältnisse sollten davon nicht berührt werden. Vielmehr verzichteten beide Staaten auf diesen Wegen auf ihr Souveränitätsrecht. „Es handelte sich um eine neutrale Zone zwischen Bayern und Frankreich und staatsrechtlich damit um ein Niemandsland“, erklärt Geisler. Eine Ausnahme sah der Vertrag jedoch vor: Sollten die Freiheit und Sicherheit der Straße gefährdet sein, hätten die Staaten eingreifen dürfen.
Genaue Vorgaben für das Aufstellen der Steine
Klar geregelt war auch, wie diese Wege zu kennzeichnen waren: mit Doppelgrenzsteinen, die sich entlang des Weges gegenüberstehen sollten. Die Tatsache, dass es sich bei Hilst um einen Weg handelte, unterschied dieses Teilstück von der übrigen Grenze, nur hier seien seines Wissens nach die Doppelsteine aufgestellt worden, so Geisler.
Die Frage, die Geisler umtrieb, war: Gilt diese Regelung bis heute? Nach dem Studium diverser Verträge kommt Geisler zum Schluss, dass im deutsch-französischen Grenzvertrag vom 14. August 1925 die Grenzziehung zwischen Deutschland und Frankreich auf eine neue Grundlage gestellt worden sei. Damit sei auch die Vereinbarung zum Niemandsland von 1825 aufgehoben worden. Einen rechtsfreien Raum gab es demnach nicht. Seine Recherche hat Geisler 2018 in einer Festschrift des Verlags der Gesellschaft für Kulturhistorische Dokumentation e.V. Karlsruhe veröffentlicht.
Ein weiteres Rätsel gelöst
Rund um das ehemalige Niemandsland beschäftigt Geisler noch ein weiterer Punkt: Wem gehört eigentlich das Grundstück auf der deutschen Seite? Eine Anfrage beim zuständigen Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz ergab, dass das betreffende Gebiet aus zwei Flurstücken besteht, eines liegt auf der Gemarkung Schweix, eines auf der Gemarkung Hilst. Beide Flurstücke befinden sich im öffentlichen Eigentum, wie Christopher Allport, Abteilungsleiter beim Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz, schildert. Die Flächen seien in den 1840er Jahren, als das erste Katasterverzeichnis erstellt wurde, in die Karten aufgenommen worden.
Geislers Faszination für die Geschichte dieses besonderen Stückchens Erde ist bis heute ungebrochen. Immer wieder geht er entlang der Grenze spazieren – und sieht nach, wie viel von den alten Doppelsteinen noch zu sehen ist.
