Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Gericht lässt offen, ob Björn Bernhards Feuerwehrfoto rechtens war oder nicht

Die Verbandsgemeinde hatte Björn Bernhard verboten, die Feuerwehr für Wahlwerbung einzuspannen. Bernhard entgegnete, er zeige hi
Die Verbandsgemeinde hatte Björn Bernhard verboten, die Feuerwehr für Wahlwerbung einzuspannen. Bernhard entgegnete, er zeige hier ein Ehrenamt als Teil seines Lebens. Noch vor der Wahl hatte er dagegen geklagt. Die Klage hielt er nach dem Wahlsieg aufrecht, weil er die Sache grundsätzlich geklärt haben wollte.

Ohne das Wahlwerbefoto, das ihn in Feuerwehr-Uniform zeigt, hätte Björn Bernhard die Wahl zum Verbandsbürgermeister auch gewonnen. Das stellte am Mittwoch das Verwaltungsgericht in Neustadt fest, das darauf hinwies, dass das Verfahren ungewöhnlich und bisher einzigartig sei. Der Bürgermeister der VG Zweibrücken-Land ist mit dem Ergebnis dennoch nicht glücklich. Obwohl er vorher sogar gedacht hatte, er verliert.

„Ich hab’ ne gute Idee!“ Mit diesen Worten stieg der Vorsitzende Richter Klaus Scheurer in die Verhandlung ein und erläuterte

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