Pirmasens Geldstrafe: Fremder Mann küsst Dreijährige ins Gesicht

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Sexuellen Missbrauch eines fremden Kindes hatte die Staatsanwaltschaft einem 50-jährigen Mann vorgeworfen. Es war ein etwas kurioser Fall, der am Montag vor dem Pirmasenser Jugendschöffengericht verhandelt wurde.

Im Juli vergangenen Jahres habe sie ihre damals dreijährige Tochter zu Fuß in einen Kindergarten in der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben gebracht, erzählte die Mutter vor Gericht. Auf der Treppe vor einem ehemaligen Geschäft habe ein Mann gesessen. Der sei auf sie zugekommen, habe sich hinuntergebeugt, ihre Tochter an Schulter und Wange festgehalten und mitten ins Gesicht geküsst. Sie habe gerufen, was das soll. Über ihre Reaktion sei der Mann erschrocken, sagte die Mutter. Ihre Tochter sei seitdem ängstlicher und habe mehrfach gefragt, warum der Mann sie geknutscht habe.

In anderen Kulturkreisen normal

Der Angeklagte räumte ein, dass er das Kind geküsst hatte – aber nur auf die Schläfe. In seiner Kultur sei es normal, dass man ein fremdes Kind auf der Straße umarmt und küsst, verteidigte sich der Angeklagte, der aus Afghanistan stammt. Die Kleine sei so süß gewesen und habe ihn an seine eigenen Kinder erinnert. Er habe nicht gewusst, dass es in Deutschland verboten sei, ein Kind zu küssen. Sein vom Gericht bestellter Dolmetscher bestätigte die behauptete Sitte.

Da der Kuss keinen sexuellen Hintergrund hatte, was für den angeklagten sexuellen Missbrauch rechtlich nötig gewesen wäre, wäre nur eine Nötigung, ein weniger schwerwiegendes Delikt, in Betracht gekommen, erläuterte die Richterin. Nachdem der Verteidiger des Mannes 200 Euro an die Mutter des Mädchens gezahlt hatte, stellte das Pirmasenser Jugendschöffengericht das Verfahren ein

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