Pirmasens Foto von Polizisten ins Internet gestellt

Fotos von Polizisten bei Polizeikontrollen hat der Angeklagte ins Internet gestellt. Das ist verboten.
Fotos von Polizisten bei Polizeikontrollen hat der Angeklagte ins Internet gestellt. Das ist verboten.

Ein 75-jähriger Mann im Rollstuhl aus dem Dahner Felsenland musste sich am Montag vor dem Amtsgericht Pirmasens verantworten. Der Vorwurf lautete auf Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und Verletzung des Kunsturhebergesetzes.

Anfang April des vergangenen Jahres fotografierte der Angeklagte bei einer Polizeikontrolle im Dahner Tal mit seinem Handy die kontrollierenden Beamten und lud es auf den öffentlich einsehbaren Bereich seines Facebook-Accounts hoch. Er tat dies, obwohl ihn die Beamten laut Anklage auf die Konsequenzen seines Verhaltens hingewiesen haben sollen. Im Mai 2021 soll der Angeklagte dann bei einer weiteren Polizeikontrolle nicht nur ein Foto, sondern auch eine Tonaufnahme der beiden Beamten angefertigt haben.

Der 75-Jährige rechtfertigte vor Gericht sein Verhalten: Er habe sich informiert, dass er einen Polizeieinsatz fotografieren dürfe. Die Richterin belehrte den Mann dahingehend, dass ihm nicht das Fotografieren vorgeworfen werde, sondern das Hochladen auf eine öffentliche Plattform. Er habe nicht gewusst, dass er das nicht dürfe, verteidigte sich der Mann. Zum Vorfall im Mai vergangenen Jahres behauptete er, nicht gewusst zu haben, dass es sich um einen Polizeieinsatz gehandelt habe.

Facebook vergisst nicht

Außerdem gab der 75-Jährige an, er habe inzwischen die Fotos der Beamten auf seinem Handy und auf Facebook gelöscht. Aber das Bild käme auf Facebook immer wieder hoch. „Das ist außerhalb meiner Kontrolle“, sagte er. Außerdem sei es ihm neu, dass man „Fotos von einer öffentlichen Situation nicht veröffentlichen dürfe“, so der Angeklagte. Der Verteidiger informierte, dass es eine neue Rechtsverordnung in Rheinland-Pfalz gebe, nach der Abbildungen im Zusammenhang mit Corona nicht mehr statthaft seien.

Auch die Richterin erkannte an, dass es schwer sei, etwas aus dem Internet zu entfernen. Und dass vieles im Zusammenhang mit Veröffentlichungen rechtlich umstritten sei. Der Angeklagte versprach, zukünftig zu berücksichtigen, dass man so etwas nicht dürfe. „Ich habe einen Schuss vor den Bug bekommen“. Nun sah die Richterin keine Wiederholungsgefahr mehr und stellte das Verfahren mit Einverständnis aller Beteiligten vorläufig ein. Wenn der 75-Jährige 500 Euro an den Pfälzischen Verein für soziale Rechtspflege bezahlt hat, wird das Verfahren endgültig eingestellt werden.

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