Pirmasens Folgenreiche Flucht vor der Polizei

Zu einer Bewährungsstrafe wurde ein 25-Jähriger für Unfallflucht und mehr verurteilt.
Zu einer Bewährungsstrafe wurde ein 25-Jähriger für Unfallflucht und mehr verurteilt.

Sehr hartnäckig versuchte ein heute 25-jähriger Mann, an der Polizei vorbei zu flüchten und machte die Sache damit nur noch schlimmer. Schwierig war am Montag vor dem Amtsgericht Pirmasens die Antwort darauf, wie er bestraft werden soll.

Weil er keinen Auto-Führerschein hatte, habe er mit dem Roller zu seinem weiter entfernten Arbeitsplatz gelangen wollen, begründete der Angeklagte vor Gericht seine Fahrt. Allerdings hatte er auch für den Roller keine Fahrerlaubnis. Am 20. Juli 2020 geriet der Mann aus Zweibrücken schließlich mit seinem 50 Stundenkilometer schnellen Kleinkraftrad in Waldfischbach-Burgalben in eine Verkehrskontrolle.

Ein Polizeibeamter versuchte, den Mann mit erhobener Anhaltekelle zum Anhalten zu bewegen. Aber der wollte an dem Beamten vorbeifahren. Dabei fuhr er aber gegen dessen Arm, wobei die Kelle im Wert von 100 Euro aus dessen Hand gerissen wurde und auf dem Boden zersplitterte. Der Angeklagte flüchtete mit seinem Roller auf einen Parkplatz und weiter über einen Grünstreifen. Dabei fuhr er gegen das Polizeiauto, wobei noch ein Sachschaden von 3000 Euro entstand. Nun flüchtete der Mann zu Fuß weiter, konnte aber von den Polizisten zu Boden gebracht werden.

Zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Amtsgericht verurteilte den geständigen 25-Jährigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen, Widerstands gegen Polizeibeamte und Unfallflucht in je zwei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten. Als Auflage muss er 1000 Euro an die Johanniter-Unfallhilfe zahlen. Und die Fahrerlaubnisbehörde darf ihm acht Monate lang keinen Führerschein erteilen.

Strittig sahen die Beteiligten die Frage, ob dem Angeklagten eine positive Sozialprognose gestellt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der Staatsanwalt verwies darauf, dass der Mann erst kurz vor der Tat aus einer langjährigen Strafhaft entlassen worden war und unter Bewährung stand. Die Haft habe ihn nicht geläutert, so sein Fazit. Deshalb verneinte er eine positive Prognose. Und er forderte eine Führerscheinsperre von zwölf Monaten.

Gericht warnt: Letzte Chance

Das sah Verteidiger Robert Münch ganz anders. Er wies darauf hin, dass das Tatgeschehen bereits zwei Jahre zurückliege. In dieser Zeit habe sich sein Mandant straffrei geführt. Dies sei „als Bewährungsphase zu berücksichtigen“. Er plädierte nicht nur für eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung, sondern auch dafür, keine Führerscheinsperre auszusprechen, damit sein Mandant durch den Erwerb des Führerscheins beruflich Fuß fassen könne. Allerdings sagte er auch, dass in Zweibrücken ein weiteres Strafverfahren auf den Mann zukomme.

Die Richterin betonte, dass die Zeit zwischen Tat und Verhandlungstermin lang gewesen sei und der Mann sich zwischenzeitlich eine Lebensstruktur durch eine selbstständige Tätigkeit aufgebaut habe. Aber sie warnte den 25-Jährigen: Wenn er sich noch etwas zu Schulden kommen lasse, müsse er wieder ins Gefängnis. Die seit der Tat vergangene Zeit berücksichtigte die Richterin auch bei der Länge der Führerscheinsperre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

x