Martinshöhe
Feldwegesanierung: Künftig geht es nach einem Ausbau-Plan
Die Dörfer der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau brauchen – wie andere Orte auch – neue Feldwegesatzungen. Gerichte haben landesweit die Gültigkeit alter, bestehender Satzungen beanstandet. Bisher wurden die Beiträge aus den Satzungen über viele Jahre hinweg angespart, um auf notwendige Investitionen vorbereitet zu sein. Nun soll die Finanzierung der Wirtschaftswege-Instandhaltung an die Regelungen zum Straßenausbau angeglichen werden – samt wiederkehrender Beiträge. Entsprechende Investitionspläne sollten auf Empfehlung der Verbandsgemeinde über einen Zeitraum von maximal drei Jahren festgelegt werden. Grund ist, dass die Beitragszahler von ihren entrichteten Beiträgen direkt profitieren müssten.
Mustersatzung als nicht ausgereift gesehen
Dem Martinshöher Rat wurde bereits im Dezember eine entsprechende Mustersatzung zur Verabschiedung vorgelegt. Michael Haack (WG Haack) beantragte damals erfolgreich, die Beschlussvorlage von der Tagesordnung zu nehmen. Denn die Mustersatzung sei nicht ausgereift. Der Haupt- und Finanzausschuss habe sich zuvor mit ihr auseinandergesetzt, erklärte damals Ortsbürgermeister Peter Palm. Der Ausschuss habe einen Kostenplan von fünf Jahren Dauer für sinnvoll erachtet: Um die Beiträge der Anrainer niedrig zu halten.
Eine Laufzeit von Ausbauplänen aus Feldwegesatzungen länger als drei Jahre sei nach einer Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes (GStB) rechtswidrig. Palm erkannte deshalb weiteren Klärungsbedarf. Denn auch andere Gemeinden täten sich mit der vorgelegten Mustersatzung schwer. Die Mustersatzung werde in weiten Teilen des Pfälzerwaldes nicht angenommen, pflichtete Haack Palm bei. Sie sei aus Sicht der Grundstückseigentümer und der Landwirtschaft zu überarbeiten.
Nicht den „Supergau“ provozieren
Nun kam sie erneut auf die Tagesordnung. Der Martinshöher Rat beschloss – entgegen der Empfehlung der Verbandsgemeinde – die wiederkehrenden Beiträge für ihre Satzung alle fünf Jahre festzusetzen. Damit gingen die Mandatsträger bewusst das Risiko ein, dass der Beschluss von der Kommunalaufsicht kassiert wird. Haack warnte erneut davor, dass die Beitragspflicht der Zahler anderweitig explodieren könnte. Er habe von einer Gemeinde gehört, bei der wegen eines Brückenbaus eine Umlage von 200 Euro pro Hektar fällig werde. Das sei zwar ein „Supergau“, der könne aber kommen. Mit einer Laufzeit des Ausbauplanes von fünf Jahren möchte Martinshöhe den derzeit geltenden Beitrag aus der veralteten Feldwegesatzung in Höhe von fünf Euro pro Hektar aufrechterhalten.
Gegen die neue Feldwegesatzung stimmte Jürgen Vogelsang (SPD). „Wir sprechen überall von Entbürokratisierung. Diese Satzung ist komplett das Gegenteil“, schimpfte der Landwirt. Er hofft, dass es hier noch zu einer grundlegenden Änderung komme. Trotzdem sei die Verabschiedung der neuen Feldwegesatzung notwendig, konterte Haack. Vogelsang könne die neue Satzung bekämpfen, wie er wolle. Die derzeitige sei nicht rechtsfähig. „Der rechtsfreie Raum, indem wir uns im Moment befinden, funktioniert nicht.“ Deshalb stimmte der Rat mehrheitlich der neuen Feldwegesatzung zähneknirschend zu – rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres.