Pirmasens Falscher Impfnachweis fliegt auf

Mit einer Bewährungsstrafe kam ein 51-Jähriger vor Gericht davon: Er hatte einen falschen Impfnachweis verwendet.
Mit einer Bewährungsstrafe kam ein 51-Jähriger vor Gericht davon: Er hatte einen falschen Impfnachweis verwendet.

Weil er einen falschen Impfnachweis gebrauchte, musste sich ein 51-Jähriger vor dem Amtsgericht Pirmasens unter anderem wegen Urkundenfälschung verantworten. Er kassierte am Ende eine Bewährungsstrafe von vier Monaten.

Laut Anklage legte der Mann am 14. Dezember 2021 in einer Apotheke im Dahner Felsenland einen auf ihn lautenden Impfnachweis vor und wollte einen digitalen Impfausweis ausgestellt haben. Die angeblich durch das Landesimpfzentrum Speyer bescheinigte Corona-Schutzimpfung traf aber nicht zu. Auf seiner Arbeitsstelle habe er einen Impfnachweis vorlegen müssen, nachdem sein Genesenenstatus abgelaufen war, gab der 51-Jährige am Dienstag vor Gericht an. Sich zu testen, habe irgendwann nicht mehr gereicht. Und sein Impftermin sei erst zehn Tage später gewesen. In einer Kneipe sei ihm dann besagter Corona-Impfnachweis angeboten worden. Aus Angst, den Job zu verlieren, wenn er keinen Impfnachweis vorlegen könne, habe er diese Gelegenheit genutzt, um sein Problem zu lösen, berichtete der Mann.

Gut gefülltes Vorstrafenregister

Aber sein Vorstrafenregister wies bereits 20 Eintragungen über ganz unterschiedliche Straftaten auf – außer Schwerkriminalität. Wiederholt hatte er bereits Bewährungsstrafen erhalten und diese „mit knapper Not durchgestanden“, wie der Staatsanwalt formulierte. Auch zur Tatzeit stand er unter laufender Bewährung. Das war keine gute Ausgangslage, um nochmals Bewährung zu erhalten.

Der Staatsanwalt wies darauf hin, dass es „damals um den Gesundheitsschutz der gesamten Bevölkerung ging und nicht um komische Formalien, die keine Bedeutung hätten“. Eine Infektionslage sollte unterbunden werden, besonders bei vulnerablen Personengruppen. „Das war kein Kinkerlitzchen“, betonte er. Schließlich beantragte er aber doch eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Verteidigerin Katja Kosian aus Speyer betonte, dass der 51-Jährige kein typischer Impfgegner sei. Er habe „aus der Not heraus gehandelt“. Sie plädierte auf eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 25 Euro, also auf 2250 Euro.

Doch noch einmal Bewährung

Die Richterin führte aus, dass angesichts der vielen Vorstrafen eine Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf den Angeklagten nötig sei. Da der Mann aber arbeitet, bei der Pflege seines Vaters hilft und sich um seine Schulden kümmern will, bejahte sie eine positive Sozialprognose und setzte die Strafe nochmals zur Bewährung aus. Als Auflage muss der 51-Jährige wahlweise 500 Euro an den Pfälzischen Verein für soziale Rechtspflege bezahlen oder 100 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.

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