Südwestpfalz Ex-Freundin verpfeift Sportheim-Einbrecher

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Für eine Serie von Automaten-Aufbrüchen und Einbrüchen in Sport- und Wanderheime hat das Pirmasenser Schöffengericht am Donnerstag drei Pirmasenser im Alter zwischen 23 und 28 Jahren zu Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und fünf Monaten und zwei Jahren verurteilt.

Die Serie hatte im April 2021 mit dem Abflexen und der Mitnahme eines Zigarettenautomaten vom Rodalber Minigolfplatz begonnen. Es folgten weitere Zigarettenautomaten im Erlenteich in Pirmasens, in Donsieders, Einbrüche je zweimal ins Sportheim Lemberg und ins Wanderheim „Hohe List“, außerdem ins Waldheim „Drei Buchen“, ins Sportheim Herschberg und im November 2021 schließlich ins Sportheim Thaleischweiler-Fröschen. In einem Fall war es beim Versuch geblieben. Die Automaten hatten die Täter auf freiem Feld aufgebrochen. Abgesehen hatten sie es auf Geld, Zigaretten, Lebensmittel und Getränke. Teils mussten sie mehrmals fahren, um ihre Beute abzutransportieren. Ein Laptop und ein Fernseher konnten sichergestellt werden.

Aufgeflogen war das Trio, weil die (Ex-)Freundin des Ältesten zur Polizei gegangen und der 28-Jährige dann sehr kooperativ war. Eine „Aufklärungshilfe von Anfang an“, wie die Staatsanwältin betonte. Auch vor Gericht räumte er die Taten als erster ein und dass er der „Flexer“ war. Er war der Aktivere gewesen, hatte Türen und Fenster aufgehebelt, die Beute herausgeholt. Der 24-Jährige war der Fahrer gewesen. Die Idee zu den Taten sei „in den Raum gekommen“, sagte der 28-Jährige vor Gericht. Aber auch enge finanzielle Verhältnisse und seine Drogensucht nannte er.

Geständnisse der Komplizen

Nun zogen auch die beiden Jüngeren mit Geständnissen nach. Wobei der 24-Jährige aber bestritt, in Rodalben dabei gewesen zu sein. Denn da habe er eine gebrochene Hand gehabt und hätte keinen schweren Zigarettenautomaten heben oder ins Auto einladen können. Diesen einen Tatvorwurf gegen den 24-Jährigen stellte das Gericht ein. Der 23-Jährige war laut Anklage in Rodalben nicht mit von der Partie.

Das Schöffengericht verurteilte die drei Angeklagten wegen neunfachen Bandendiebstahls, davon einmal nur versucht, und den Ältesten zudem wegen eines weiteren Einbruchsdiebstahls. Der 28-Jährige erhielt mit einem Jahr und fünf Monaten die geringste Strafe. Da wirkte der Bonus als „Aufklärungshelfer“, obwohl es „die Taten ohne ihn nicht gegeben hätte“, wie die Staatsanwältin betont hatte. Der 24-Jährige erhielt ein Jahr und neun Monate, der Jüngste zwei Jahre. Alle Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Gericht zieht Taterträge ein

Als Bewährungsauflagen müssen der 28- und der 23-Jährige je 500 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Der Älteste muss außerdem für drei Jahre an Drogenberatungsgesprächen teilnehmen und Urinproben abgeben. Der 24-Jährige hingegen muss 3000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Er ist der einzige aus dem Trio mit Job. Damit er diesem weiter nachgehen kann, sah das Gericht davon ab, ihm als Fahrer der Beutezüge den Führerschein zu entziehen. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von über 7000 Euro an Taterträgen bei dem Trio an und bei dem 28-Jährigen weitere fast 900 Euro. Die beiden Jüngeren nahmen das Urteil an.

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