Pirmasens/Pirmasens-Land Erinnert sich das Missbrauchs-Opfer falsch?

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Keinen Erfolg mit seinen Beweisanträgen hatte der Verteidiger eines 51-Jährigen vor dem Pirmasenser Schöffengericht. Dem Mann wird 24-facher sexueller Missbrauch seiner damals elfjährigen Stieftochter vorgeworfen.

Zunächst vernahm das Gericht den ermittelnden Polizisten darüber, wie es zur Anzeige kam, wie die Vernehmung ablief und was das Mädchen dabei aussagte. Sodann wurde die damalige audiovisuelle Vernehmung des Mädchens vor Gericht abgespielt und auch ein Tiktok-Video, das sie ihrer Mutter geschickt hatte.

Anschließend stellte Verteidiger Joachim Brunke fünf Beweisanträge: Er wollte, dass die Patientenakte einer bereits vernommenen Psychotherapeutin in Augenschein genommen wird zur Frage, ob das Kind unter einer Anpassungsstörung leidet. Sechs weitere Personen sollten zudem vernommen werden, denen das Kind vor seiner Aussage bei der Polizei von den angeblichen Vorfällen berichtet hatte. Der Verteidiger wollte damit eine etwaige suggestive Beeinflussung des Kindes durch Nachfragen dieser Personen aufdecken. Es ging ihm um die Frage, ob sich das Mädchen an Dinge erinnert, die es nicht erlebt hat.

Anträge bedeutungslos und ungeeignet

Als das Schöffengericht diese Anträge wegen Bedeutungslosigkeit und Ungeeignetheit zurückwies, stellte Brunke weitere Beweisanträge: Nun wollte er ein rechtspsychologisches und ein Glaubhaftigkeitsgutachten eingeholt haben, die beweisen sollten, dass die inzwischen 17-Jährige nicht Erlebtes erinnert und ein gestörtes Mutter-Kind-Verhältnis habe, indem sie die Mutter als Konkurrentin beim Stiefvater sehe. Außerdem wollte er ein Gutachten über die Aussagefähigkeit des Kindes, also ob ihre Erinnerung unbewusst verändert wurde. Auch diese Anträge wies das Gericht zurück. Die Beweiswürdigung sei die ureigenste Aufgabe des Richters, erläuterte der Vorsitzende.

Der Prozess wird am 6. Dezember fortgesetzt.

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