Trulben Erhöhung der Grundsteuer im zweiten Anlauf

Im einer ersten Abstimmung hat Trulben die Grundsteuererhöhung abgelehnt.
Im einer ersten Abstimmung hat Trulben die Grundsteuererhöhung abgelehnt.

Es bedurfte am Donnerstagabend im Ortsgemeinderat vieler gut gemeinten Worte von Verbandsgemeinde-Bürgermeister Klaus Weber und Ortsbürgermeister Harald Hatzfeld, um die Ratsmitglieder von der Notwendigkeit der Anhebung der Grund- und Gewerbesteuern zu gewinnen.

Nachdem in der Sitzung vom 11. Januar die Erhöhung abgelehnt worden war, fand sich nun mit neun Stimmen bei fünf Gegenstimmen eine deutliche Mehrheit zur rückwirkenden Erhöhung zum 1. Januar.

Die neue Beratung und Entscheidung war notwendig geworden, weil Weber den ersten Beschluss wegen einer Rechtsverletzung am 19. Januar aussetzte. „Sie war notwendig, um zu einer anderen Beschlusslage zu kommen“, begründet Weber seine Entscheidung. Hatzfeld sah sich an die damalige Entscheidung des Rates gebunden und hatte den Beschluss nicht ausgesetzt.

Einnahmequellen nicht ausgeschöpft

Weber verdeutlichte, dass der Rat mit seiner Entscheidung vom 11. Januar die Ortsgemeinde nicht in die Lage versetzt habe, ihre Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Folgen wären nach Weber nicht nur Einnahmeausfälle gewesen, sondern die Verweigerung von Kreditaufnahmen durch die Kommunalaufsicht und keinerlei Zugriffe mehr auf Mittel aus dem Investitionsstock. Bei einer negativen freien Finanzspitze von 61.000 Euro hätte Trulben künftig nur noch ganz kleine Brötchen backen können und wäre praktisch handlungsunfähig geworden. Mit dem Hinweis, dass es seine Pflicht gewesen sei, den Beschluss vom 11. Januar auszusetzen, appellierte Weber, sich vor der nun notwendigen neuen Beschlussfassung die Situation Trulbens zu verdeutlichen.

In die gleiche Kerbe schlug nach Webers einleitenden Worten Ortsbürgermeister Harald Hatzfeld. Dieser warnte vor Eigeninteressen, denn als gewählte Vertreter der Einwohnerschaft hätten sie die Interessen der Gemeinde zu vertreten. Obwohl niemand gerne Steuern erhöhen würde, bat er um die Zustimmung. Die Grundsteuer A soll um fünf Prozentpunkte auf 345 Prozent steigen, bei der Grundsteuer B sind es 60 Prozentpunkte auf dann 465 Prozent. Die Gewerbesteuer soll um 15 Prozentpunkte auf 380 Prozent steigen. Bezogen auf ein mittleres Wohnhaus würde die Erhöhung der Grundsteuer B eine jährliche Mehrbelastung von 35 Euro bedeuten.

Blick auf die Gemeinde nicht verlieren

CDU-Ratsmitglied Steffen Schehrer, Fraktionsvorsitzender der CDU im Verbandsgemeinderat Pirmasens-Land, machte nochmals deutlich, dass es ihm ausschließlich um die finanzielle Ausstattung der Kommunen gehe, was er bei jeder von ihm gehaltenen Haushaltsrede anprangere. Er setzte sich für eine ordentliche Ausstattung der finanzschwachen Kommunen ein und hofft dabei, mit Unterstützung der Presse etwas bewegen zu können. Aus den Reihen der CDU-Fraktion votierten Fraktionsvorsitzender Patrick Adrian, erster Ortsbeigeordneter Thomas Fuchs und Ratsmitglied Walter Dezember gegen die vom Land diktierte Erhöhung.

Um Schaden von der Ortsgemeinde abzuwenden, sollte man laut der SPD-Fraktionsvorsitzenden Jaqueline Wagner diesmal im Rat zu einer Mehrheit für die Anhebung kommen. Unterstützt wurde sie von Fraktionskollegin Christina Maus. Für die FWG-Fraktion erklärte deren Vorsitzender Stefan Kohlberger, dass er gegen ein Diktat von oben sei. In der konkreten Situation dürfe man mit Blick auf die Ortsgemeinde nicht Nein sagen. Die Gesamtsituation würde mit Sicherheit dazu beitragen, dass sich zukünftig noch weniger Personen in ein kommunales Parlament wählen ließen.

Mehrheit für Erhöhung

Weber stimmte Kohlberger zu und erklärte, dass sich immer weniger mangels Entscheidungsmöglichkeiten für die Räte engagieren würden. Letztlich fruchtete Webers deutlicher Hinweis auf die Folgen und die Konsequenzen im Falle einer erneuten Verweigerung zur Erhöhung. Die Ratsmehrheit von SPD und FWG setzte sich gegenüber der CDU im zweiten Anlauf durch: Rückwirkend zum 1. Januar 2023 wurden die Steuerhebesätze auf die Nivellierungssätze angehoben.

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