Dahn
Erfahrungen aus Greensill-Pleite: Richtlinien für Geldanlagen
Bisher gab es in der Verbandsgemeinde noch keine Richtlinie für den Fall, dass bei positiven Kassenbeständen Geld bei Banken angelegt wird. Aus „gegebenem Anlass“ ist dies nun geändert worden, wie Verbandsbürgermeister Michael Zwick dem VG-Rat darlegte. Näher begründen musste er dies nicht, denn die Folgen der Greensill-Pleite sind im Landkreis Südwestpfalz gut bekannt: Die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land hatte im Januar 2021 zwei Millionen Euro bei der Bremer Privatbank Greensill angelegt, um die Zahlung von „Verwahrgebühren“ – Negativzinsen, die für hohe Vermögen von Banken verlangt werden – zu umgehen. Doch Anfang März ordnete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Schließung der ins Trudeln geratenen Bremer Privatbank für den Kundenverkehr an. Die Anlage der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land war nicht mehr greifbar.
Kein Schutz für kommunale Anlagen
In der Südwestpfalz war Pirmasens-Land als einzige Gebietskörperschaft von der Bank-Pleite betroffen, bundesweit hatten freilich zahlreiche Kommunen dort Geld angelegt. Ihr Problem: Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken entschädigt zwar in einem solchen Fall Anleger, deren Einlagen gesetzlich bis 100.000 Euro geschützt sind. Allerdings gilt dieser Schutz nur für Private, nicht für Kommunen.
In der Folge der Greensill-Pleite beschlossen einige Kommunen inzwischen Richtlinien, die auf einer Ausarbeitung des Gemeinde- und Städtebundes basieren. Die Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben beschloss eine solche Vorgabe bereits im September. Auch in der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland gilt nun eine Richtlinie, die in Details aber abweicht von dem Muster. So wird in Dahn etwa bei den Anlagen nicht unterschieden anhand der Anlagedauer.