Pirmasens Eine „wilde Geschichte“ über den Verbleib von acht geleasten Großkopierern

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Am Dienstag vernahm das Amtsgericht Pirmasens nochmals sehr ausführlich einen Mitarbeiter der schweizerischen Niederlassung der Leasingfirma im Verfahren gegen eine 59-Jährige aus dem Landkreis. Die Frau hatte acht Großkopierer geleast, der Leasingfirma aber verschwiegen, wo sich die Geräte befanden.

Der 52-jährige Zeuge hatte den auf den 10. Mai 2016 datierten Leasingvertrag über acht Xerox-Kopiergroßgeräte entgegengenommen, als die Angeklagte diesen in der schweizerischen Niederlassung in der Mittagszeit vorbeibrachte. Ob die 59-Jährige den Vertrag nur abgegeben oder erst vor Ort unterschrieben hatte, wusste er nicht mehr. Aber es sei üblich, dass die Identifikationsnummern der Geräte im Vertrag nicht aufgeführt sind, da diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt seien, erklärte er. Das Protokoll der Geräteübergabe an den Leasingnehmer sei Teil des Vertrages und werde erst gefertigt, wenn die Maschinen physisch geliefert werden.

Das Übergabeprotokoll sei ihnen am 25. Mai 2016 per Post zugegangen, also relativ schnell nach Vertragsabschluss. Die Rechnung der Lieferfirma bekämen sie meist vor der Übergabe der Ware an den Endkunden. Die Ware dürfe nicht beim Kunden ankommen, bevor der Leasingvertrag mit ihm geschlossen sei, sonst sei es rechtlich kein Leasing, stellte der 52-Jährige klar.

Eigene Nachforschungen

Die Angeklagte hatte hingegen behauptet, sie habe Vertrag und Übergabeprotokoll gleichzeitig und in den Räumen der Leasingfirma in der Schweiz unterschreiben müssen. Die Firma habe das so verlangt.

Der Zeuge sagte weiter: Als die Leasingraten nicht gezahlt wurden, hätten sie über Whatsapp und Mails versucht, Kontakt mit der Frau aufzunehmen, und schließlich Nachforschungen angestellt. „Wir dachten: Das ist eine große Firma.“ Deren Internet-Auftritt sei „brillant“ und die Bilanz von einem Wirtschaftsprüfer abgestempelt gewesen. Die Kreditauskunft habe ein „gutes Mittelmaß“ als Bonitätsnote ergeben.

Von Betrug überzeugt

Aber in dem angegebenen Ort in der Schweiz hätten sie nur eine „verlassene Liegenschaft mit einem übervollen Briefkasten“ vorgefunden. Vom Eigentümer hätten sie erfahren, dass dieser keine Miete erhalten habe, deshalb gekündigt und die Schlösser ausgetauscht hätte. Auch in der von der Angeklagten vorgelegten großen Bilanz hätten sie nun Ungereimtheiten entdeckt. Da seien sie sicher gewesen, dass es Betrug war, erläuterte der Zeuge der Leasingfirma: „Wir sind darauf hereingefallen.“

Am 4. Mai 2016, also vor Vertragsabschluss, hätte die 59-Jährige per E-Mail angefragt, ob die Geräte an eine „produzierende Außenstelle“ in Pirmasens geliefert werden können. Aber dem hätten sie nicht zugestimmt, da dies nicht vereinbar war und steuerliche Probleme bereitet hätte. Und der Lieferant habe bestätigt, dass die Geräte in die Schweiz geliefert wurden.

Wilde Geschichte über Kopiererverbleib

Im September 2016 hätten sie in Pirmasens wegen der Geräte nachschauen lassen und erfahren: Dort sei keine „produzierende Zweigniederlassung“ und nur ein Gerät, das von einem Schlüsseldienst benutzt werde. Über die anderen Geräte habe ein Verwerter eine „relativ wilde Geschichte“ übermittelt von einem parkähnlichen Grundstück mit Kampfhunden und finsteren Gestalten.

Wenn die Geräte in Deutschland hätten eingesetzt werden sollen, hätte man das über die deutsche Niederlassung machen und auch umorganisieren können. Die Bonität der Firma der Angeklagten sei damals „top“ gewesen. „Der Einsatzort ist wichtig“, betonte der 52-Jährige. Die Geräte zu verzollen sei Sache des Händlers oder des Endkunden. Zollprobleme – die Angeklagte hatte solche behauptet – seien ihm unbekannt. Er wüsste auch nicht, warum es welche hätte geben sollen. Für Händler und Zoll sei das ein tägliches Geschäft, betonte der Zeuge.

Die Verhandlung wird am 26. Juli fortgesetzt.

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