Leimen Drastische Erhöhung der Grundsteuer B in Leimen: Jeder Eigentümer ist betroffen

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Die Gemeinderatssitzung am Montag führte zu einer deutlichen Erhöhung der Grundsteuer B, die von 465 Prozent auf 599 Prozent angehoben wurde.

Eine Erhöhung der Grundsteuer B war notwendig, um rund 40.000 Euro Einnahmeausfälle zu verhindern, die der Gemeinde Leimen sonst jährlich fehlen würden. Außerdem wären sonst Förderungen gestrichen worden. Ortsbürgermeister Alexander Frey erklärte, dass die Erhöhung jeden Grundstückseigentümer trifft – „den einen mehr, den anderen weniger“. Christoph Sommer, Schriftführer der Verbandsgemeinde Rodalben und Sachbearbeiter für diesen Bereich, informierte darüber, dass Leimen im oberen Mittelfeld der Verbandsgemeinde liege, was die Höhe der Grundsteuer betrifft.

Sommer betonte, dass Gemeinden, die die Erhöhung zur Erreichung der „Aufkommensneutralität“ nicht mittragen, keine Zuschüsse, Kredite oder Förderungen erhalten. Frey erinnerte an die Stadt Zweibrücken, die eine Erhöhung abgelehnt habe und nun keine Förderung für ihre Projekte erhalte. „Wir kommen nicht drumherum. Wir müssen es machen“, sagte Frey. Der Erste Beigeordnete Michael Schwarz (CDU) verdeutlichte, dass die Gemeinde durch die Erhöhung nicht mehr Geld bekomme, sondern nur die Einnahmen der Grundsteuer B aus dem zurückliegenden Jahr erreiche. „Das wird von den Bürgern oft missverstanden“, sagte Schwarz.

Mitglieder stimmen unter Protest zu

Ortsbürgermeister Frey bedauerte den „krassen“ Unterschied zwischen Alt- und Neubau. „Ich frage mich auch, mit welchem Recht der Staat noch zusätzlich Grundsteuer erhebt, wenn der Eigentümer bereits seine Grundsteuer beim Erwerb eines Grundstückes bezahlt hat.“ Er verwies auf einen Brief des Innenministeriums zum Thema Haushaltsausgleich und Kommunalaufsicht, in dem steht: „Die Grenze der gemeindlichen Mitwirkungspflicht ist erst bei einer sogenannten ,Erdrosselungswirkung’ dieser Steuer erreicht, also einer Höhe, die Steuerpflichtige unter normalen Umständen nicht mehr aufbringen können.“ Die Ratsmitglieder stimmten der Erhöhung unter Protest zu und verurteilten die Maßnahme scharf.

Wie die RHEINPFALZ auf Nachfrage bei der Verbandsgemeindeverwaltung erfuhr, geht es um fehlende 40.000 Euro. Ohne die Erhöhung würde der Betrag für das Jahr 2025 bei etwa 133.000 Euro liegen, statt der rund 173.000 Euro im Jahr 2024. Diese fehlenden 40.000 Euro sollen durch die Erhöhung ausgeglichen werden. Unverändert bleibt die Grundsteuer A mit 345 Prozent und die Gewerbesteuer mit 380 Prozent.

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