Dietrichingen Dorfgemeinschaftshaus steht bald auch für Ortsfremde offen

Im Dietrichinger Dorfgemeinschaftshaus. Hier im Oktober 2019 bei der Wahl des Verbandsbürgermeisters Björn Bernhard.
Im Dietrichinger Dorfgemeinschaftshaus. Hier im Oktober 2019 bei der Wahl des Verbandsbürgermeisters Björn Bernhard.

Ab April an dürfen auch Auswärtige im Dietrichinger Dorfgemeinschaftshaus feiern. Die Benutzerordnung wurde geändert. Auch für Brunnenplatz und Brunnenhaus.

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am Mittwochabend die Schriftsätze überarbeitet, die die Benutzung der Räume regeln, und die Gebühren angepasst. Von April an sind das Dorfgemeinschaftshaus und der Brunnenplatz auch für Nicht-Dietrichinger buch- und nutzbar. Wer beispielsweise im Dorfgemeinschaftshaus den kleinen Saal und die Küche nutzen will, muss 100 Euro zahlen. Für den großen Saal plus Küche werden 150 Euro verlangt. Wer das komplette Dorfgemeinschaftshaus mieten möchte, zahlt dafür 250 Euro. In den Gebühren enthalten sind die Kosten für Strom und Wasser. Anfallenden Müll müssen die Veranstalter selbst entsorgen. Für Reinigung und Vorbereitung der Räume kommt noch einmal ein Stundensatz von 17 Euro dazu, erläuterte Ortsbürgermeisterin Ulrike Vogelgesang in der Sitzung des Ortsgemeinderates am Mittwoch. Auch der Brunnenplatz und das dazugehörige Brunnenhaus können für Veranstaltungen gemietet werden. Die Gebühren dafür wurden von 100 auf 150 Euro angehoben.

Rund 1900 Euro investiert die Ortsgemeinde in einen neuen Blitzableiter für das Dorfgemeinschaftshaus. Der alte ist in die Jahre gekommen und sei „alles andere als gut“, berichtete Vogelgesang dem Rat. Die Firma Blitzschutz-Kunz aus Saarbrücken wird die Arbeiten nach dem Willen des Rates übernehmen.

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