Hornbach
Diebstahl aus Parkklinik Hornbach? Wegen Colaflasche zu Geldstrafe verurteilt
Er war vorm Amtsgericht Zweibrücken angeklagt, weil er hochwertige Werkzeuge von der Baustelle der Parkklinik gestohlen haben soll. Verurteilt wurde der 37-Jährige jedoch wegen einer Colaflasche.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, Werkzeuge im Neuwert von rund 12.600 Euro, die in der Küche aufbewahrt worden waren, zwischen dem 24. und 27. Mai 2024 – zwischen Freitag und Montag – mitgenommen zu haben. Die Räume auf der Baustelle waren üblicherweise abgeschlossen, doch wegen der Schäden nach dem Pfingsthochwasser und dem Feuerwehreinsatz waren sämtliche Räume laut Zeugenaussagen offen. Der Angeklagte hatte in der Verhandlung vor zwei Wochen angegeben, mit einem früheren Arbeitskollegen, der ihm die Schäden zeigen wollte, auf der Baustelle gewesen zu sein. Ein Zeuge hatte aber ausgesagt, dass dem Bauleiter nicht bekannt sei, dass die Firma dieses Arbeitskollegen auf der Baustelle tätig war. Deswegen hatte Richter Matthias Heinzelmann den Arbeitskollegen als weiteren Zeugen geladen.
Angeklagte: Werkzeuge durch Hochwasser kaputt
Der 36-Jährige gab nun am Montag vor Gericht an, dass er elektrische Anschlussarbeiten im Auftrag einer anderen Firma auf der Baustelle erledigen sollte. Nachdem er zusammen mit dem Angeklagten bei dessen Cousin im Saarland gearbeitet habe, seien sie beide nach Hornbach gefahren, weil er dort noch ein, zwei Stunden auf der Baustelle weiterarbeiten wollte. Ihm sei zwar bekannt gewesen, dass der Hochwasserschaden in der Parkklinik erheblich war, aber er sei davon ausgegangen, noch Restarbeiten erledigen zu können. Die Lage vor Ort habe dies jedoch nicht zugelassen. An welchem Wochentag er mit dem Angeklagten dort war, daran konnte sich der Zeuge nicht erinnern. Das Gebäude sei aber frei zugänglich gewesen, und es seien weitere Leute auf der Baustelle gewesen. Er habe sich etwa eine Stunde dort aufgehalten. Dass der Angeklagte Cola trank, könne sein, bewusst erinnern könne er sich daran nicht.
Nach dem Diebstahl der Werkzeuge, die zwischen Freitagnachmittag und Montagmorgen aus der Küche abhandenkamen, hatte die Polizei dort eine Colaflasche mit DNA-Spuren sichergestellt. Die DNA führte sie auf die Spur des Angeklagten, der im Bundeszentralregister 13 Vorstrafen hat – auch einschlägige wegen Diebstahls. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte abgestritten: „Ich habe da nichts mitgenommen.“ Die Werkzeuge seien zudem nach dem Hochwasser unbrauchbar gewesen. Dies hatte ein weiterer Zeuge schon vor zwei Wochen bestätigt, als er aussagte, dass die Geräte nach dem Hochwasser in der Spülküche herumschwammen.
Richter: Angeklagte war am Tatort
Die Staatsanwaltschaft sah den Sachverhalt in der Verhandlung bestätigt und beantragte im Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Zudem solle der Angeklagte 80 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten und den Schaden ersetzen. Die DNA an der Flasche habe bestätigt, dass der Angeklagte am Tatort war. Er habe auch angegeben, dass ihn der frühere Arbeitskollege mitgenommen habe, um ihm die Hochwasserschäden zu zeigen. Dieser habe jedoch ausgesagt, dass er zur Baustelle gefahren sei, um dort Restarbeiten zu erledigen. Dieser Widerspruch spreche gegen den Angeklagten, ebenso die einschlägigen Vorstrafen und der hohe Schaden.
Richter Heinzelmann verurteilte den 37-Jährigen lediglich wegen der Colaflasche, die dieser aus dem Kühlschrank genommen und leer getrunken hatte, zu 30 Tagessätzen à 25 Euro. Dass der Angeklagte auch die Werkzeuge gestohlen hat, habe ihm in der Verhandlung nicht nachgewiesen werden können. In Frage gekommen sei zwar noch Hausfriedensbruch, aber das habe die Staatsanwaltschaft nicht zur Anklage gebracht. Fest stehe nur, dass der Angeklagte sich am Tatort aufhielt. Die Aussagen seines früheren Arbeitskollegen wertete der Richter als glaubhaft und damit entlastend.