Pirmasens Diebisches Trio zweigt kiloweise Kupfer ab

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Wegen Bandendiebstahls von Kupferstücken in 34 Fällen verurteilte das Amtsgericht Pirmasens am Mittwoch drei Männer im Alter von 36, 42 und 50 Jahren zu Bewährungsstrafen. Der 42-Jährige stritt seine Tatbeteiligung energisch ab. Die beiden anderen belasteten ihn und sich schwer.

Die beiden jüngeren Angeklagten arbeiteten zur Tatzeit als Produktionsmitarbeiter in einer Firma im Landkreis, die Kupferstäbe verarbeitet. Dabei fallen Reststücke an, die zunächst gelagert, aber nicht im Warenbestand geführt werden. Auf diese Reststücke hatten die beiden Jüngeren Zugriff. Laut Anklage sollen die beiden an Tagen, an denen sie Spätschicht hatten, Kupferreststücke in Rucksäcken in ein Auto geladen und zu dem 50-Jährigen gefahren haben. Dieser, ein ehemaliger Mitarbeiter der bestohlenen Firma, soll das Kupfer für vier Euro pro Kilogramm an eine Firma verkauft haben. Für seine Dienste soll er zuerst 100 Euro, später 80 Euro erhalten haben. Im Einzelnen soll es sich zwischen Juni und 20. November 2018 bei 32 Gelegenheiten um jeweils 80 Kilo Kupfer gehandelt haben. Am 21. November 2018 um 216 Kilo Kupfer mit einem Wert von 864 Euro und am Folgetag um 16 Kupferprofile mit einem Gesamtgewicht von 150 Kilo und einem Wert von 700 Euro.

Anonymer Hinweis aus der Firma

Durch einen anonymen Hinweis aus der Abteilung erhielt die Firmenleitung Informationen über die Autos der angeblichen Kupferdiebe und die Polizei observierte sie. Als die beiden Jüngeren am 22. November 2018 auf einem Mitfahrerparkplatz aus dem Auto stiegen, erfolgte der Zugriff der Polizei. Kurz darauf besuchten die Beamten auch den 50-Jährigen in dessen Wohnung.

Der 36- und der 50-Jährige räumten vor Gericht die Vorwürfe über ihre Anwälte vollumfänglich ein. Aus Geldnot und Arbeitslosigkeit habe sich sein Mandant zu den Taten hinreißen lassen, nannte der Verteidiger des 50-Jährigen als Grund. Der 42-Jährige hingegen behauptete: „Ich habe keine Ahnung, was passiert ist“ und erzählte eine andere Geschichte: Sein 36-jähriger Kollege habe ihn gefragt, wo der 50-Jährige wohnt. Deshalb sei er zu diesem ins Auto gestiegen, wo kurz darauf der Zugriff der Polizei erfolgte. Was der im Auto hatte – die Polizei hatte 150 Kilo Kupfer im Kofferraum gefunden – wisse er nicht. An bestimmten Wochentagen sei er mit dem 36-Jährigen in dessen Auto zur Arbeit gefahren, gab er an. Warum der 36-Jährige, mit dem er befreundet war, ihn da mit hineinzieht, wisse er nicht. „Für mich war es echt eine Überraschung, was an dem Tag passiert ist“, beteuerte er.

42-Jähriger streitet alles ab

Warum er immer als letzter an der Stechuhr ausstach, wenn er Spätschicht hatte, erklärte der 42-Jährige so: Er schalte dann das Licht und die Maschinen aus auf Anweisung des Schichtführers. Und auch der 36-Jährige überzog regelmäßig das Schichtende. Zur Sprache kam auch, dass der 42-Jährige Probleme mit Unterhaltszahlungen und anderen Schulden hatte und gelegentlich ein Spielkasino besuchte. Ein Spielsuchtproblem stritt er aber ab.

Richterin und Staatsanwältin hatten keine Zweifel, dass die Angeklagten zu dritt gehandelt hatten. Das Amtsgericht verurteilte die beiden Geständigen zu Bewährungsstrafen von je einem Jahr und drei Monaten. Der Leugnende erhielt drei Monate mehr. Als Auflage muss der 36-Jährige 800 Euro an den Pfälzischen Verein für soziale Rechtspflege zahlen. Der 50-Jährige muss wahlweise 800 Euro an den genannten Verein zahlen oder 160 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Der 42-Jährige bekam 200 Stunden gemeinnützige Arbeit aufgebrummt. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von Taterträgen an: bei dem Ältesten 2740 Euro, bei den beiden anderen 8964 Euro, alles gesamtschuldnerisch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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