Südwestpfalz Den Führerschein gibt es erst nach zwei Jahren Drogen-Abstinenz

Wer regelmäßig Cannabis konsumiert, muss mit härteren Strafen rechnen, wenn er berauscht im Straßenverkehr unterwegs ist und erw
Wer regelmäßig Cannabis konsumiert, muss mit härteren Strafen rechnen, wenn er berauscht im Straßenverkehr unterwegs ist und erwischt wird.

Weil er Cannabis konsumiert hat und in diesem Zustand auch mit dem Moped unterwegs war, darf ein 20-Jähriger aus dem Landkreis den Autoführerschein erst nach einer angeordneten Abstinenzphase machen. Das hat das Verwaltungsgericht bestätigt.

Der 20-Jährige bekommt von der Kreisverwaltung Südwestpfalz derzeit keinen Führerschein für Kraftfahrzeuge, weil ihm die Führerscheine für Mofas, Mopeds und ähnliche Fahrzeuge entzogen wurden. Gegen den Entzug der Führerscheine der Klassen A1 und AM hat der 20-Jährige Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt eingelegt.

Bei einer Kontrolle der Polizei sei festgestellt worden, dass der damals 18-Jährige Cannabis konsumiert hatte, als er mit dem Moped unterwegs war, berichtete Richterin Sabine Jahn-Riehl in der Verhandlung bei der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt. Der Kläger habe dies zugegeben. Um zu entscheiden, welche Sanktion angebracht ist, habe die Kreisverwaltung des Landkreises Südwestpfalz ein ärztliches Gutachten über den Drogenkonsum des Klägers gefordert.

Härtere Strafen bei regelmäßigem Konsum

Dem Arzt habe der Kläger erzählt, dass er „gewohnheitsmäßig Cannabis“ konsumiert, dies aber im Juni 2020 beendet habe. Bei einem regelmäßigen Konsum sind die Sanktionen härter, als wenn es sich um einen einmaligen Fall handelt. Die Kreisverwaltung hat nach Angaben von Jahn-Riehl im Februar 2021 angeordnet, dass dem Mann die Führerscheine A1 und AM entzogen werden und er eine Fahrerlaubnis der Klasse B erst dann bekommt, wenn er nachweisen kann, dass er keine Drogen mehr konsumiert. Für diesen Nachweis sei eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) gefordert worden.

Der Mann habe Widerspruch gegen die Anordnungen der Kreisverwaltung eingelegt. Bei der Verhandlung des Widerspruchs im Januar 2022 am Kreisrechtsausschuss habe der 20-Jährige eine MPU vorgelegt, allerdings ohne positives Ergebnis. Zwar habe der Mann durch Drogenscreenings und der Untersuchung einer Haarprobe nachgewiesen, dass er kein Cannabis mehr konsumiert, doch sei die erforderliche Abstinenzzeit, um die Führerscheine wieder zu bekommen, noch nicht abgelaufen gewesen. Deshalb wurde der Widerspruch vom Kreisrechtsausschuss zurückgewiesen.

Klage abgewiesen

Daraufhin legte der Mann im März 2022 Klage beim Verwaltungsgericht ein. Ihr Mandant sei Handwerker und benötige für seine berufliche Tätigkeit den Führerschein der Klasse B, sagte seine Rechtsanwältin in der Verhandlung am Mittwoch. Fahrstunden habe der Mann bereits gemacht, doch dürfe er die Führerscheinprüfung nicht ablegen.

Der Zeitraum der angeordneten Abstinenz von zwei Jahren sei noch nicht abgelaufen, deshalb werde die Klage abgewiesen, so der Vorsitzende Richter Christof Berthold. Doch im Juni sei die Abstinenzzeit vorbei. Wenn der 20-Jährige dann eine MPU mit einem negativen Ergebnis vorlegen kann, könne er die Führerscheinprüfung ablegen.

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