Kreis Südwestpfalz Das Windrad und die Raumordnungspläne

Gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz (Bimsch), nach dem Windräder zu genehmigen sind, hatte die Firma Tehalit im November bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz eine Bauvoranfrage gestellt. Geplant ist ein Windrad auf dem Gelände der Tehalit an der Straße zwischen Heltersberg und Geiselberg im Gewerbegebiet „Seeberg 1“. Tehalit plant die Aufstellung einer Windkraftanlage des Typs Enercon E 92. Die Nabenhöhe beträgt 138,4 Meter. Plus Rotor erreicht das Windrad eine Gesamthöhe von 185 Metern. Die Kreisrechtsausschussvorsitzende Katharina Satzky erläuterte, dass der Landesentwicklungsplan (LEP IV) in Kraft sei und momentan daran gearbeitet werde, den Raumordnungsplan (ROP) für die Westpfalz mit dem neuen LEP in Einklang bringen. Aktuell gelte noch der alte ROP, und nach diesem sei an diesem Standort kein Windrad zulässig. Michael Schwarz von Tehalit erläuterte, dass hier eine Nische entstehe, weil nach dem neuen ROP, dessen Inkrafttreten bis November erwartet wird, in dem vorgesehenen Bereich kein Vorranggebiet für Windkraft ausgewiesen werde, die Fläche für Windkraftnutzung aber auch nicht ausgeschlossen werde. In diese Nische wolle Tehalit über die Einzelfallentscheidung gehen. (add)

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