Pirmasens/Rodalben Bewährungsstrafe für Sportheimeinbrecher

Der Mann war in ein Sportheim in der Verbandsgemeinde Rodalben eingebrochen.
Der Mann war in ein Sportheim in der Verbandsgemeinde Rodalben eingebrochen.

Wegen Einbruchdiebstahls hat das Amtsgericht Pirmasens in der vergangenen Woche einen 36-Jährigen aus Kaiserslautern zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt. Dass die Strafe so gering ausfiel, hatte besondere Gründe.

Im April 2020 hatte sich der Angeklagte Zutritt zu einem Sportheim in der Verbandsgemeinde Rodalben verschafft. Er hatte ein Fenster einschlagen, um in einen Lagerraum zu kommen, dort schlug er ein weiteres Fenster ein und gelangte so in den Gastraum. Dort fand er Schlüssel, mit denen er den Tabakautomaten öffnete und für 200 Euro Tabak entwendete. Außerdem stahl er Alkohol im Wert von 60 Euro und 20 Euro in Münzen. Der angerichtete Sachschaden betrug 2000 Euro.

Der Angeklagte räumte die Tat vor Gericht ein. Er habe sich damals im Alkoholrausch befunden, war seine Begründung. Er habe täglich ein bis zwei Flaschen harten Alkohol getrunken, weil er schwer alkoholabhängig gewesen sei. Inzwischen sei er aber von Alkohol und Drogen weg. Er sei froh, dass er nun nach seiner Haftverbüßung eine Wohnung gefunden und Arbeit in Aussicht habe.

Gericht gewährt Härteausgleiche

Das Gericht hielt dem Mann zugute, dass er alkoholbedingt enthemmt und geständig war. Straferhöhend wirkten aber seine einschlägigen Vorstrafen. Die beiden letzten Vorstrafen hätten jedoch in eine Gesamtstrafe einbezogen werden können, wenn die jetzige Strafe mit diesen beiden gemeinsam abgeurteilt worden wären. Da die beiden vorangegangenen Strafen bereits voll bezahlt beziehungsweise abgesessen waren, gewährte das Gericht zwei Härteausgleiche, also Abschläge in der Strafhöhe. Deshalb erhielt er eine Bewährungsstrafe von nur drei Monaten. Bewährung deshalb, weil er anscheinend vom Alkohol losgekommen sei und erst eine Haft verbüßt habe, so die Richterin.

Als Bewährungsauflage muss der 36-Jährige wahlweise 1000 Euro an den Pfälzischen Verein für soziale Rechtspflege bezahlen oder 200 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Außerdem muss er ein Jahr lang an monatlichen Drogenberatungsgesprächen teilnehmen und er erhält einen Bewährungshelfer. Das Urteil ist rechtskräftig.

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