Pirmasens Angeklagter kommt ins Gefängnis, weil er 90.000 Dateien mit Kinderpornografie sammelte

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Das Schöffengericht des Pirmasenser Amtsgerichts verurteilte am Donnerstag einen 32-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Der Mann aus dem Landkreis hatte zwischen Mai 2019 und August 2020 über 90.000 kinder- und jugendpornografische Dateien besessen.

Auf dem Material – Fotos, Videos und Animationen – war der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern bis zum Babyalter zu sehen. Im Mai 2019 hatte sich der Mann im Darknet, im verborgenen Teil des Internets, auf einer Kinderporno-Plattform angemeldet. Er habe „aus Neugier und Dummheit“ innerhalb von ein bis zwei Wochen eine relativ große Menge heruntergeladen und teils angeschaut, sagte der Angeklagte. Er habe nicht gewusst, was er damit tun solle, tat er unschuldig. „Ich habe nicht viel dabei gedacht“. Und: „Ich dachte, ich hätte alles gelöscht“, meinte er.

Ein IT-Forensiker der Polizei stieß auf 290 nicht gelöschte Dateien und zwei Videos. Die Dateien waren nach Alter kategorisiert, teils seien es Serien gewesen, sagte der Polizist. Eher ungewöhnlich sei die Menge des Materials gewesen und dass auch der sexuelle Missbrauch von Babys zu sehen war, so der IT-Experte.

Angeklagter hat „keine Ahnung“

Er habe „keine Ahnung“, warum er sich für solche Inhalte interessiert habe, behauptete der Angeklagte. Sexuelle Befriedigung habe ihm das nicht verschafft, er fühle sich von Kindern nicht angezogen, behauptete er. Allerdings kam im Prozess zur Sprache, dass der Angeklagte in seiner Nachbarschaft nackte, spielende Kinder fotografiert und in Internet-Chats über seinen Neigungen gesprochen hatte.

Staatsanwalt und Gericht wiesen den Angeklagten eindringlich darauf hin, dass er sich der Aufarbeitung seines Verhaltens stellen und es kritisch hinterfragen müsse. „Die Besonderheit ist der immense Umfang der Daten.“ Die Taten seien zu schwerwiegend und ein Risiko für seine Zukunft und sein Umfeld, betonte Staatsanwalt Felix Huth. Der Vorsitzende Richter Alexander Kolb wies darauf hin, dass der 32-Jährige solche Inhalte über einen längeren Zeitraum gesucht und besessen hatte. Und nach dem Löschen weitergemacht hatte. „Das Problem ist nicht erledigt“, warnte er den Mann. In Anbetracht der Strafhöhe war eine Aussetzung zur Bewährung nicht möglich.

Der Staatsanwalt hatte auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, einer Therapie und 3000 Euro Geldstrafe plädiert. Der Verteidiger auf eine Bewährungsstrafe von deutlich unter zwei Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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