Südwestpfalz Amtsgericht: Stein bringt 50-Jährigen zu Unrecht in die Mühlen der Justiz

Manchmal hat Justitia den Falschen.
Manchmal hat Justitia den Falschen.

Einen kuriosen Fall beschäftigte am Montag das Amtsgericht Pirmasens. In der Hauptrolle: ein mysteriöser Stein. Der Fall zeigt aber auch, wie schnell man in die Mühlen der Justiz geraten kann.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigte einen 50-jährigen Mann des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Im Dezember vergangenen Jahres soll er in der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben einen Stein auf die Windschutzscheibe eines vorbeifahrenden Autos geworfen haben. Angeblich soll er sich geärgert haben, dass das Auto zu schnell gefahren sei. Dadurch soll ein Riss in der Windschutzscheibe und ein Schaden von 1000 Euro entstanden sein.

Gegen einen Strafbefehl über 900 Euro hatte der 50-Jährige Einspruch eingelegt. Jetzt wurde die Sache deshalb vor dem Amtsgericht verhandelt. Der Angeklagte gab an, er habe abends noch mit seinem Auto wegfahren wollen. Da habe er ein Auto mit über 100 Stundenkilometern die Straße runterfahren gehört. Und ein Geräusch, als würde ein Außenspiegel abgefahren. Er sei die Einfahrt hoch zur Straße gelaufen, um nachzusehen, ob dort Scherben auf der Straße lägen. Auch sein Nachbar sei hinzugekommen. Aber bei der Dunkelheit hätten sie nichts feststellen können.

Angeklagter hat den Stein nicht geworfen

Die Richterin informierte, dass laut Akteninhalt „eine männliche Person im Bereich des letzten Hauses vom Ortseingang einen Stein geworfen“ haben soll. Der Verteidiger sah „keine Zuordnung zu meinem Mandanten“. Das sahen Staatsanwalt und Richterin ebenso. Mit Zustimmung aller Beteiligten stellte das Gericht das Strafverfahren gegen den 50-Jährigen ohne Auflagen ein. Die Anwaltskosten trägt deshalb die Staatskasse.

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