Pirmasens / Waldfischbach-Burgalben
Am Handy gespielt und tödlichen Unfall ausgelöst
Am Dienstag hat sich ein 36-Jähriger aus dem Landkreis Südwestpfalz vor dem Amtsgericht Pirmasens verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm fahrlässige Tötung vor. Der Mann war mit einem Firmenwagen der Marke Tesla in Richtung Kaiserslautern unterwegs und streamte auf seinem Handy eine Sendung. Er wurde dadurch abgelenkt, kam nach rechts von der Fahrbahn ab, touchierte die Leitplanke, geriet ins Schlingern und schleuderte anschließend quer über die Fahrbahn erneut gegen die Leitplanken.
Ein 59-jähriger Motorradfahrer, der aus Richtung Pirmasens entgegenkam, konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und kollidierte mit dem Fahrzeug. Er erlag noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen.
Der Angeklagte ließ das Fehlverhalten über seinen Verteidiger vollständig einräumen. Der Geschädigte habe keine Chance gehabt, da beide Fahrbahnen blockiert gewesen seien, sagte Verteidiger Ingo Fromm. Er zeigte sich zudem verwundert, dass ein modernes Auto wie ein Tesla in einer solchen Situation nicht eingreifen könne.
Unfall war kein Augenblicksversagen
Oberamtsanwalt Jörg Amstadt betonte: Kein Urteil könne den Verlust eines Menschen ausgleichen. Zu prüfen sei, welche Strafe gerecht sei. Es habe sich um eine fahrlässige Tat mit schwersten Folgen gehandelt, so Amstadt. Es sei kein Augenblicksversagen gewesen, sondern eine gravierende Verletzung der Sorgfaltspflichten bei der Nutzung des Smartphones. Der 36-Jährige habe das Handy über längere Zeit und nicht auf gerader Strecke genutzt und sei bereits zuvor von der Fahrbahn abgekommen.
Die Richterin verurteilte den Mann wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt zur Bewährung auf zwei Jahre. Als Auflage muss er 4000 Euro an den Verein Sterntaler zahlen. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen; die Straßenverkehrsbehörde darf frühestens in acht Monaten eine neue Fahrerlaubnis erteilen.
Zugunsten des Angeklagten berücksichtigte das Gericht, dass der Familienvater nicht vorbestraft ist, berufstätig ist und für seine Arbeit auf den Führerschein angewiesen ist. Andererseits sah das Gericht ein hohes Maß an Fahrlässigkeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.