Kreis Südliche Weinstraße Umgehung kein Thema

Eine Umgehung für Oberhausen ist in weite Ferne gerückt, wenn nicht gar ganz vom Tisch. Sie habe ein Schreiben des Ministeriums bekommen, wonach die Umgehung nicht in der Vorschlagsliste für den Bundesverkehrswegeplan sei, informierte Ortsbürgermeisterin Irmgard Schreiber in der jüngsten Gemeinderatssitzung.

Das Schreiben sei einen Tag nach der Einwohnerversammlung am 20. März gekommen, so Schreiber. In der Versammlung war die Ortsumgehung thematisiert worden. Gut 7000 Fahrzeuge passieren täglich die enge Ortsdurchfahrt von Oberhausen, für Fußgänger, Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Eltern mit Kinderwägen ist es ein teils gefährliches Unterfangen, durch den Ort zu gehen. Der Kosten-Nutzen-Faktor sei zu gering, informierte Schreiber über die Gründe, die das Bundesministerium des Innern und für Infrastruktur der Ortsgemeinde mitgeteilt hat. Ob und wie die Gemeinde weiter mit dem Thema umgeht, ist unklar. Angemahnt werden soll auf jeden Fall die Tempo-30-Regelung in der Hauptstraße, der Bundesstraße B 427. Für acht Straßen der Gemeinde, die auf LED-Beleuchtung umgestellt werden sollen, wurde beschlossen, Ausbaubeiträge zu erheben. Die Gesamtkosten betragen gut 29.000 Euro, der Gemeindeanteil zwischen 35 Prozent und 65 Prozent. Der Auftrag wurde vergeben. Auf die Hausbesitzer kommen je nach Grundstücksgröße ungefähr 150 Euro an Kosten zu. Umgerüstete werden die Straßen An den Hofäckern, Bergstraße, Friedhofstraße, In der Hohl, Oberdorfstraße, Obere Hauptstraße, Raiffeisenstraße und Untere Hauptstraße. Bereits vor zwei Jahren waren die Straßenlampen in der Wiesen- und Gartenstraße und Am Benzenbergl auf die neue Technik umgestellt worden. Die Oberdorfstraße ist die älteste Straße in Oberhausen und wird seit Langem vom öffentlichen Verkehr genutzt. In der Ratssitzung wurde sie jetzt formell dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Eilentscheidung der Gemeindespitze, die im Februar Freischneide- und Mulcharbeiten mit Kosten von gut 1200 vergeben hat, nahm der Gemeinderat zur Kenntnis. (pfn)

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