Kreis Südliche Weinstraße Trotz Vorstrafen noch eine Chance

Richter Christoph Sommer, Oberamtsanwalt Helmut Metz und Anwalt Bernd Lütz-Binder waren sich vor dem Amtsgericht Bad Bergzabern einig. Der 33-jährige Angeklagte, der wegen schwerer Körperverletzung, des Besitzes einer Schusswaffe und Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor Gericht stand, soll trotz Vorstrafen noch eine Chance bekommen, um sein Leben in den Griff zu bekommen.

Als „nebulös“ bezeichnete der Oberamtsanwalt nach der Zeugenvernehmung den Tathergang. Der junge Mann, der zurzeit von Hartz IV lebt, war in einer Gaststätte vom Wirt hinausgeworfen worden, als er gerade eine Glückssträhne am Spielautomaten hatte. „Ich hatte eine Wut, dass er den Automaten abgestellt hat“, sagte der Arbeitssuchende vor Gericht. Er sei nach Hause gegangen und habe eine Schreckschusspistole „zu seinem Schutz“ geholt. „Ich wollte mit dem Wirt noch einmal reden, das war blöd von mir“, gestand er. An der Gaststätte wurde ihm von einem Gast die Tür geöffnet. Er habe die Waffe Richtung Boden abgefeuert, erzählte er. Das ärztliche Attest für den Gast: Knalltrauma und Tinnitus. Über den genauen Hergang des anschließenden Gerangels, wenige Meter von der Gaststätte entfernt, gab es widersprüchliche Ausssagen. „Dumm bin ich net“, betonte der Angeklagte auf die Frage nach seiner nicht abgeschlossenen Schulbildung. „Awwer en fauler Hund, und des rächt sich jetzt“, so die Antwort seines Verteidigers. Desolate Familienverhältnisse, Erziehungsprobleme, ein Kind, zu dem er keinen Kontakt hat, ein weiteres, dessen Vaterschaft nicht geklärt ist: Die Liste der Probleme des Angeklagten ist lang. Seine Abhängigkeit von Subotex, einem Ersatzstoff für Heroinabhängige, gab er zu. Milde fiel das rechtskräftige Urteil mit neun Monaten und einer Bewährungszeit von vier Jahren aus. Zudem muss er gemeinnützige Arbeit leisten und eine Therapie machen. Denn Sommer war nicht überzeugt davon, dass er den Entzug ohne Hilfe schafft. „Sie haben im Leben nicht so viele Chancen bekommen wie andere. Was Ihnen peinlich sein muss, ist, dass Sie aus dem Bestehenden nichts gemacht haben“, war die Ansage des Richters. Das „Korsett“, das Lütz-Binder gefordert hatte, damit der junge Mann sein Leben wieder in den Griff bekommt, dürfte mit den verhängten Strafen und der vierjährigen Bewährungszeit geschnürt sein. (pfn)

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