Kreis Südliche Weinstraße Tödlicher Unfall: Einspruch zurückgenommen

GLEISWEILER/LANDAU. Eigentlich hätte am morgigen Mittwoch vor dem Amtsgericht Landau ein tödlicher Unfall Anfang März bei Gleisweiler wegen fahrlässiger Tötung ein juristisches Nachspiel finden sollen. Doch der Beschuldigte zog seinen Einspruch gegen den Strafbefehl über 5600 Euro zurück. Damit fällt der Prozess aus.

Der Strafbefehl ist auf 140 Tagessätze á 40 Euro ausgestellt. Wie am 3. März berichtet, war bei einem Zusammenstoß mit einem Auto an einer Kreuzung nahe Gleisweiler ein 59 Jahre alter Motorradfahrer tödlich verletzt worden. Der Mann aus dem Landkreis SÜW war um 15.10 Uhr mit einer Maschine Marke Eigenbau von Frankweiler aus auf der Landstraße in Richtung Burrweiler unterwegs, als ein von Gleisweiler nach Böchingen fahrender Opel-Fahrer (48) aus Baden-Württemberg an der Kreuzung die Vorfahrt missachtete. Laut Polizei gab es bei dem tragischen Unfall keine Hinweise auf übermäßigen Alkoholkonsum. Beide Fahrzeuge, an denen ein Schaden von 40.000 Euro entstand, wurden sichergestellt. (mik)

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