Kreis Südliche Weinstraße Prozess wegen Körperverletzung: Mehr als Schmerzensgeld gibt Faktenlage nicht her

Bad Bergzabern: Er soll auf seine Ex-Freundin eingeschlagen und sie getreten haben. Immer wieder. Ein 29-Jähriger muss sich deshalb wegen schwerer Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten. Am Ende steht Aussage gegen Aussage. Deswegen macht Richter Christoph Sommer kurzen Prozess.

„Es stimmt zum Teil“, sagte der Elektroniker zu den Tatvorwürfen, die gegen ihn erhoben wurden. Er soll zehn- bis 15-mal auf seine Ex-Freundin eingeschlagen und fünfmal auf sie eingetreten haben. Das Geschehen hatte sich im Oktober 2016 zugetragen. Seit 2014 sei er mit der Frau befreundet gewesen, ein Jahr lang hätten sie zusammengelebt. „Es stimmt nicht, das ich 15-mal zugeschlagen und auf sie eingetreten habe“, betonte der Angeklagte vor dem Amtsgericht Bad Bergzabern.

Vaterschaftsfrage soll den Streit ausgelöst haben

„Worum ist es bei der Auseinandersetzung gegangen?“, fragte ihn Richter Christoph Sommer. Der Streit habe sich um die Kinder der Freundin gedreht. Ein Kind ist sieben Jahre, das andere wenige Monate alt. Er habe Zweifel gehabt, dass er der Vater des jüngsten Kindes sei, er wisse das bis heute nicht. „Jetzt sagt sie, ich sei nicht der Vater“, sagte der Angeklagte. Er habe seine restlichen Sachen aus der einst gemeinsamen Wohnung holen wollen, es sei zum Streit gekommen, seine Ex-Freundin habe etwas getrunken gehabt. Sie sei auf die Straße gerannt und habe die Luft aus seinem Fahrradreifen gelassen und auf ihn eingeschlagen. „Ich habe sie abgewehrt und geschubst, sie ist zweimal zu Boden gefallen.“ Dann war seine Ex-Freundin an der Reihe. „Sind Sie vorsichtig mit den Dingen, die Sie behaupten“, ermahnte Sommer die Frau gleich zu Beginn ihrer Vernehmung als Zeugin. Dann berichtete sie von dem Streit mit ihrem Ex-Freund: In der Wohnung habe sich Spannung aufgebaut gehabt, ihr Ex habe sie nicht zum Telefon gelassen, sie hätten sich angeschrien. „Er zog mich an den Haaren und schlug mir ins Gesicht“, sagte die Zeugin. Sie habe die Arme vors Gesicht gehalten, lautete ihre Antwort auf die Frage des Richters, warum sie keine Verletzungen im Gesicht davon getragen habe. „Ich sehe die Folgen eines massiven Haltegriffs. Das war nicht nötig, alles andere liegt aber im Nebel“, sagte Sommer aufgrund von Beweisfotos. Eine massive Schwellung sei später auch nicht von einem Krankenhausarzt diagnostiziert worden. Die Zeugin müsse zur Tatzeit ungefähr zwei Promille Alkohol im Blut gehabt haben, im Krankenhaus seien 1,59 dokumentiert worden, betonte Sommer.

Verfahren wurde gegen Zahlung eines Schmerzensgelds eingestellt

Dass sie Wein und Sekt konsumiert habe, gab die Frau zu, sie habe aber noch gerade laufen können. „Meine Mandantin wird nach diesem Vorfall eine Therapie machen müssen. Sie war eine lebensfrohe Mutter, jetzt geht sie kaum noch aus dem Haus“, sagte ihre Verteidigerin. „Das ist jetzt mehr als ein Jahr her. Ich weiß nicht, wieso sie bisher nicht beim Therapeuten war. Es liegen keine entsprechenden Berichte vor“, entgegnete Sommer. Eine Erklärung der Verteidigerin ließ er nicht zu, über das wohl menschliche Drama konnte in dieser Verhandlung nicht geurteilt werden. Deshalb wurde das Verfahren gegen Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 600 Euro und Übernahme aller Anwaltskosten von Sommer eingestellt. „Mehr gibt die Faktenlage nicht her“, erklärte der Richter in seinen Schlussworten.

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