INSHEIM Ortschef zu Steuererhöhungen: „Es ist ein Teufelskreis“

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Die Ortsgemeinde Insheim hat rückwirkend zum 1. Januar 2022 eine Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer beschlossen. Hintergrund sind Bedenken der Kreisverwaltung gegen den Etatplan.

Nach Ansicht der Kommunalaufsicht sind die Hebesätze zu niedrig, um einen Haushaltsausgleich herbeizuführen. Erschwerend kommt hinzu, dass das Land plant, die Nivellierungssätze ab 2023 deutlich anzuheben. Dadurch werden bei der Berechnung der Umlagengrundlage höhere Einnahmen unterstellt. Die Gemeinde hatte die Hebesätze zuletzt Ende 2021 angepasst. Die nun erfolgte Erhöhung der Hebesätze auf die vorgesehen Nivellierungssätze des Landes bringt Mehreinnahmen von rund 46.200 Euro, Was bedeutet das für die Grundstückseigentümer und Gewerbetreibenden? Bei fast zwei Drittel der Betroffenen liegt die Steigerung im Schnitt bei weniger als drei Euro pro Monat, bei den anderen bei weniger als fünf Euro pro Monat. „Wir müssen die Sätze anpassen. Tun wir es nicht, müssen die zusätzlichen Forderungen aus der Gemeindekasse beglichen werden. Tun wir es, müssen unsere Bürgerinnen und Bürger mehr zahlen. Es ist ein Teufelskreis“, erklärt Ortsbürgermeister Martin Baumstark auf Anfrage.

Zurück zu den Bedenken der Kommunalaufsicht wegen des defizitären Etats 2022. Die Verwaltung will, dass mehrere Ausgaben gestrichen werden, um den Haushalt zu konsolidieren. Letztlich verzichtet der Rat aber nur auf die Anschaffung von Schulmöbeln für zwei Klassensäle in der Grundschule. Hierfür waren 11.000 Euro im Haushalt veranschlagt. Einsparmöglichkeiten werden unter anderem bei den Personalkosten, den Planungskosten für die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses und der Außengebietsentwässerung für den Hochwasserschutz gesehen. Letztere wird vermutlich 10.000 Euro günstiger als bisher angenommen. Beim Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken soll ein Erlös von rund 136.000 Euro erzielt werden.

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