Kreis Südliche Weinstraße Ohne Helm geht nichts
Die Dirtbike-Bahn in Kirrweiler ist voll in Ordnung. Das finden nicht nur die Jugendlichen, die die Anlage am Edenkobener Weg eifrig nutzen, sondern auch die Erwachsenen, die mitgeholfen haben, sie zu bauen. Dass die Bahn sicher ist, hat ein Beauftragter der Dekra nun bescheinigt. Um Unfällen vorzubeugen, ist eine Tafel mit Sicherheitshinweisen installiert worden.
Die Dirtbike-Bahn, die Jugendliche nach eigenen Vorstellungen angelegt haben, ist teils für Jüngere und Anfänger, teils für ältere und versierte Fahrer gedacht. Ein Sicherheitsingenieur hat die Bahn mehrmals genau in Augenschein genommen, hat sie auf Unzulänglichkeiten und Sicherheitskriterien kontrolliert. Laut Prüfbericht hat der Sachverständige in Sachen Lage, Zugänglichkeit, Abgrenzung zur Straße, Sauberkeit, Bepflanzung und Ruhemöglichkeiten „keine Beanstandungen“. Die Mängel („abstehende Holzplanken und Planken, die nur mit einer Schraube fixiert sind“), seien inzwischen behoben, teilt Ortsbürgermeister Rolf Metzger mit. Einer der obersten Grundsätze besagt, dass das „Befahren auf eigene Gefahr“ erfolgt. Dies bedeutet, dass die Gemeinde bei einem Unfall keine Haftung übernimmt. Kinder dürfen die Anlage nur unter Aufsicht von Erwachsenen nutzen. Vorgegeben ist die Richtung, in der gefahren wird. Im Winter oder nach schwerem Regen sollte die Bahn gemieden werden. Sie könnte dann rutschig sein. Außerdem könnten durch die Räder Furchen entstehen. Bilden sich welche, sollten sie erst ausgebessert werden, bevor die Fahrer wieder ihre Runden drehen. Dass Schutzkleidung vorgeschrieben ist, versteht sich von selbst: Pflicht ist, einen Helm zu tragen, Protektoren an Ellbogen und Knien sollten nicht fehlen. Außerdem sollten Radler nur Fahrräder mitbringen, die für die Dirtbike-Bahn geeignet sind. Wenn die Winzer, deren Weinberge an die Bahn grenzen, Schädlingsbekämpfungsmittel spritzen, sollten die Biker Abstand halten oder die Bahn meiden. Natürlich haben die Jugendlichen den Wunsch, hin und wieder die Bahn zu verändern, eventuell neue Hügel zu errichten. Doch ohne Genehmigung geht das nicht. Erlaubt seien lediglich Ausbesserungen und „Shapen“, also in Form bringen. Dass bei der Anlage trotz Kontrolle und Bestimmungen ein gewisses Restrisiko nie auszuschließen ist, räumen die Verantwortlichen ein. (giw)