Kreis Südliche Weinstraße „Nichts Unrechtes gesagt“

Man sollte genau hinhören, bevor man andere Menschen vor Gericht zitiert. Diese Erfahrung musste der Kreisbeigeordnete Bernd E. Lauerbach machen. Hineingezogen in den Fall hat er dadurch seinen Amtskollegen Helmut Geißer. Geißer hat nun einen Brief an Lauerbachs Prozessgegner Gerd Loida geschrieben, um die Sache aus der Welt zu schaffen. Es ist ein Nebenschauplatz der Ermittlungen gegen Lauerbach wegen der Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt.

In einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Bad Bergzabern am 10. März war es darum gegangen, ob Lauerbach als Privatmann ein bestehendes Mietverhältnis mit einer von Loida betreuten Person aufrecht erhalten muss. Er muss, befand das Gericht. Lauerbach hat in der Verhandlung Geißer mit den Worten zitiert: „Ich habe den ehemaligen Bürgermeister von Schweigen-Rechtenbach, Herrn Helmut Geißer, nach dem Betreuer ... gefragt, dieser hat zu mir gesagt, er könne nicht Gutes über den Herrn Loida sagen“, steht es „laut diktiert und genehmigt“ im Gerichtsprotokoll. Scheinbar hat der Kreisbeigeordnete und Geschäftsmann Bernd E. Lauerbach nur die Hälfte dessen gehört, was ihm Geißer als Privatmann über den Betreuer Gerd Loida gesagt hat. So geht es nicht, findet Loida, er habe sich in 15 Jahren als Betreuer nichts zuschulden kommen lassen. Er erstattet Anzeige wegen der Beschädigung seines Rufs als hauptamtlicher Betreuer. Er kenne Helmut Geißer gar nicht, sagt Loida, der sein Büro in Schweigen-Rechtenbach hat, wo Geißer Ortsbürgermeister war. Wie dieser dazu komme zu behaupten, dass man nichts Gutes über ihn sagen könne, will er wissen und schreibt dem Privatmann Geißer zwei Briefe. Wochenlang wartet er auf eine Antwort. Nach einem Brief an den Kreisbeigeordneten Geißer und einer Nachfrage der RHEINPFALZ kommt die Antwort Geißers, der Wert darauf legt, als Privatmann zu schreiben. „Während eines privaten Gesprächs mit Herrn Lauerbach Anfang des Jahres, fragte er mich, ob Sie (Anm: Loida) mir bekannt seien“, schreibt Geißer. In dicken Lettern und unterstrichen ist weiter zu lesen: „Meine Antwort war, dass ich sie nicht kenne und deshalb über sie nichts Gutes, aber auch nichts Schlechtes sagen könne.“ Er habe sich absolut nichts vorzuwerfen, er habe nichts Unrechtes gesagt oder getan, schreibt Geißer an Loida: „Als ehemaliger Polizeibeamter weiß ich sehr wohl, wie die Tatbestandsmerkmale von Verleumdung oder Rufmord aussehen, meine Aussage kann diese Tatbestandsmerkmale in keinster Weise erfüllen.“

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