Kreis Südliche Weinstraße Mutter mit Kind auf Feldweg belästigt

Der Version des Angeklagten schenkte das Amtsgericht Landau gestern keinen Glauben. Dieser hatte behauptet, ihm sei seine Jacke von einer Frau auf einem Feldweg in Herxheim gestohlen worden. Diese hingegen berichtete, der Mann habe ihr seine Jacke über den Kopf gezogen und sie umarmt. Das sah das Gericht ebenso und verurteilte den 23-Jährigen wegen Nötigung.

Es sei ein schöner, warmer Tag Ende März dieses Jahres gewesen, erinnert sich die 33-Jährige in der gestrigen Hauptverhandlung, als sie mit ihrer damals dreivierteljährigen Tochter im Kinderwagen einen Spaziergang gemacht habe. Schon am Parkplatz beim Netto-Markt sei ihr der junge Mann aufgefallen, der dort gesessen habe. „Ich hatte gleich ein komisches Bauchgefühl.“ Doch sie sei trotzdem weiter Richtung Felder gegangen. Da sie sich verfolgt gefühlt habe, habe sie sich umgedreht und bemerkt, dass der Mann den gleichen Weg eingeschlagen habe. Daher sei sie stehen geblieben, um ihn überholen zu lassen, wie sie weiter berichtet. Bei den Bahngleisen habe er sich dann jedoch auf einem Stein niedergelassen. Als sie sich ihm näherte, habe er seine Jacke ausgezogen und dann sei alles sehr schnell gegangen. Sie muss ihre Schilderungen kurz unterbrechen. Das Herzrasen kommt wieder auf, ihre Hände werden kalt, wie sie dem Gericht ihren Gemütszustand schildert. Der Angeklagte sei schnell auf sie zugekommen, habe seine Jacke über ihren Kopf geworfen und sie zirka 15 bis 20 Sekunden festgehalten. Sie habe sich gewehrt und geschrien, das Baby habe auch angefangen zu schreien. Daraufhin habe der junge Mann von ihr abgelassen und sei davongelaufen. Sie habe noch seine Jacke über den Kopf gestülpt gehabt, sie aber im Industriegebiet an den Wegesrand gelegt, als sie zurück ins Dorf geflohen sei – verfolgt von seinen Blicken. Dort sei sie zufälligerweise auf eine Polizeistreife gestoßen, der sie von dem Vorfall berichtete und die den Mann aufgriff. Die Version des Angeklagten hingegen klingt ganz anders. Er habe an diesem Tag seine Mutter besuchen wollen, aber kein Geld für den Bus gehabt und deswegen nach Herxheim laufen müssen. Auf dem Feldweg laufend, seine Jacke an einem Finger haltend über die Schulter geworfen, habe er die Frau gesehen. Diese habe ihm unvermittelt die Jacke weggeschnappt und sei mit ihrem Kinderwagen davongelaufen. Warum er ihr nicht hinterhergelaufen sei, wollte die Staatsanwältin wissen. „Ich habe ihr noch nachgerufen, war aber zu perplex und von der Situation überfordert“, meint er vor Gericht. Doch die Schilderung widerspricht seinen damaligen Aussagen bei der Polizei, wonach er zuerst angab, überhaupt keine Jacke dabei gehabt zu haben, und danach, dass er sie verloren habe. Richterin Claudia Steinel befand, dass seine Schilderung des Tathergangs eine „reine Schutzbehauptung“ sei und „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ feststehe, dass er der Frau auflauerte, sie verfolgte und den Körperkontakt erzwang. Zuerst stirnrunzelnd, dann ruhig, aber angespannt nahm der Mann das Urteil entgegen. Den vorbestraften Arbeitslosen erwartet eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 20 Euro. (höj)

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