Edesheim Kritik an Höhe der Steuern

In Edesheim wurde die Grundsteuer erhöht.
In Edesheim wurde die Grundsteuer erhöht.

In Edesheim hat der Gemeinderat die Grund- und Gewerbesteuer angepasst. Kritische Stimmen gibt es aus Reihen der CDU.

Viele Kommunen im Landkreis SÜW haben bereits bei ihren Haushaltsberatungen die Steuern erhöht. Sie sahen sich zu diesem Schritt gezwungen, nachdem das Land den kommunalen Finanzausgleich neu geregelt hat. Dabei geht es um die Frage, wie eigene Finanzmittel und jene vom Bund an die Städte und Gemeinden verteilt werden, ohne dass die Lücke zwischen finanzstarken und -schwachen Kommunen größer wird. Im Zuge der Neuregelung hat das Land auch die Nivellierungssätze erhöht, was für die Ortschaften zur Folge hat, dass sie einen größeren Teil ihrer Steuereinnahmen an die Verbandsgemeinde beziehungsweise den Landkreis abführen müssen, Stichwort Umlage.

So kommt es, dass sich in Edesheim mancher Grundstückseigentümer verwundert die Augen gerieben hat, als er das Schreiben mit der erhöhten Grundsteuer B sah. Sie falle um nahezu 30 Prozent höher aus, berichtet ein Leser. Auf Anfrage teilt Ortsbürgermeisterin Sigrid Schwedhelm-Schreiner (FWG) mit, dass sich der Gemeinderat bei den Steuerhebesätzen an den Nivellierungssätzen des Landes orientiert habe, um nicht zu wenig einzunehmen und deswegen selbst für das Defizit aufkommen zu müssen.

CDU: Besser Gewerbesteuer anheben

Die CDU-Fraktion hatte sich nun gewünscht, auch die Gewerbesteuer anzuheben und nicht, wie vom Rat mehrheitlich entschieden, in Höhe des Nivellierungssatzes zu belassen. Hätte die Gemeinde anders entschieden, hätte sie mehr Steuern eingenommen, die nicht abgeführt werden müssten. Über die Jahre gerechnet würde Edesheim ein Millionen-Schaden entstehen, weil man sich dieses Geld entgehen lasse. Davon abgesehen, dass Gewerbetreibende durch eine geringere Gewerbesteuer ein höheres Einkommen erzielen, was sie wiederum versteuern müssen. Bürgern sei es nur schwer zu vermitteln, wieso sie nach der Zeit der Kurzarbeit oder anderer coronabedingter Einbußen höher belastet werden als Gewerbetreibenden.

Wie Schwedhelm-Schreiner ausführt, müssen auch Gewerbetreibende Grundsteuer B entrichten. Auch deshalb habe der Gemeinderat mit seinem Beschluss vermeiden wollen, sie zusätzlich mit höheren Gewerbesteuern zu belasten. Zumal die Gewerbesteuer bislang über dem Nivellierungssatz des Landes gelegen habe, Unternehmen also höhere Beiträge entrichtet hätten als in anderen Kommunen.

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