Kreis Südliche Weinstraße Kopfstoß teuer bezahlt

Die „Rote Karte“ zeigte das Gericht einem Freizeitkicker, der nicht zum ersten Mal auf dem Fußballplatz gewalttätig geworden ist
Die »Rote Karte« zeigte das Gericht einem Freizeitkicker, der nicht zum ersten Mal auf dem Fußballplatz gewalttätig geworden ist.

Der Kopfstoß eines Fußballspielers führte nicht zu einem Tor, sondern zu einem schmerzhaften Hämatom bei einem gegnerischen Spieler. Der Fall wurde nun vor dem Amtsgericht Bad Bergzabern verhandelt. Der Fußballer wurde zu 50 Tagessätzen mit jeweils 20 Euro verurteilt.

Wie genau es zu der Körperverletzung während eines Fußballspiels in einer Südpfälzer Gemeinde gekommen war, wurde vor Gericht nicht näher erörtert, weil der 27-jährige Lüftungsmonteur und Vater zweier Kinder geständig war. Er hatte ein Foul des Gegners vermutet, sein Kopfstoß hatte ein schmerzhaftes Hämatom an der Nase des gegnerischen Spielers zur Folge, wie Fotos eindrucksvoll bewiesen.

Sport und Gewalt gehen nicht zusammen

„Wenn sie es nicht auf die Reihe kriegen, spielen sie kein Fußball mehr“, war der Rat von Oberamtsanwalt Bertram Calletsch angesichts einiger Vorstrafen des Angeklagten wegen Körperverletzung. Darunter ist auch eine Körperverletzung auf dem Fußballplatz. „Sport und Gewalt gehen nicht zusammen und wer gebrannt ist, muss das Feuer extrem scheuen“, betonte Calletsch.

Verstand statt Blödsinn

„Wenn auf dem Fußballplatz die Klappe runtergeht und sie nur drauflos bolzen, dann bleiben sie lieber weg“, war auch der Rat von Richter Christoph Sommer. Zudem riet er, eine gewisse Summe freiwillig als Schmerzensgeld an den Geschädigten zu bezahlen. Dieser „Blödsinn“ bei einem Fußballspiel habe den Angeklagten finanziell zurückgeworfen, sagte Sommer im Hinblick auf rund 450 Euro, die dem Freizeit-Fußballer nach Abzug des Unterhalts für seine beiden Kinder zum Leben bleiben. „Es wäre absolut an der Zeit, das zu bekommen, was Männer später als Frauen kriegen: nämlich Verstand“, gab der Richter dem Verurteilten mit auf den Weg.

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