Maikammer Kommunale Flächen auf dem Prüfstand

Klimaschonende Stromerzeugung: eine Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Klimaschonende Stromerzeugung: eine Freiflächen-Photovoltaikanlage.

In der Verbandsgemeinde Maikammer soll künftig auf kommunalen Flächen Strom erzeugt werden. Der Verbandsgemeinderat hat eine Potenzialflächenanalyse in Auftrag gegeben.

Wie eine Analyse der Potenzialflächen für Freiflächen-Photovoltaik (FFPV) und Windkraftanlagen (WKA) aussieht, erklärte Tan Weigand vom Karlsruher Büro BIT Ingenieure Stadt+Umwelt in der jüngsten Sitzung. Hintergrund ist der Teilregionalplan „Erneuerbare Energien (Schwerpunkt Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik)“ zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar. Die Verbandsgemeinde soll nun Auskunft über abgeschlossene, bereits eingeleitete oder beabsichtigte Maßnahmen in den Bereichen FFPV und WKA geben.

Die Kosten für die in Auftrag gegebene Potenzialflächenanalyse liegen bei rund 15.000 Euro. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung, die bei Bedarf zusätzlich beauftragt werden könnte, würde rund 1800 Euro kosten.

Abstimmung mit Ortsgemeinden und VG

Eine Potenzialflächenanalyse, erklärte Weigand, zeige zunächst in Frage kommende Flächen für FFPV und WKA auf, die im nächsten Schritt mit den Ortsgemeinden und der VG abgestimmt werden. Das Ergebnis der Analyse stelle geeignete Flächen dar, die im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden können. Im Gegenzug würden die nicht in Frage kommenden Areale ausgeschlossen. Die Analyse diene somit nicht nur allein dazu, mögliche Flächen für erneuerbare Energien zu finden. Im umgekehrten Sinn werde die Kulturlandschaft geschützt, wenn nicht geeignete Bereiche ausgeschlossen würden.

Zunächst würden die Positivkriterien untersucht, so Weigand. Dabei würden vorhandene Unterlagen ausgewertet und die entsprechenden Flächen kartiert. Umgekehrt würden nach der gleichen Vorgehensweise Negativkriterien erarbeitet. Dann erfolge die Gegenüberstellung der Ergebnisse. Durch die Überlagerung der Positiv- und Negativkriterien erhalte man im Gebiet der Verbandsgemeinde Flächen, die für FFPV und WKA geeignet sind. Diese Resultate seien relevant für den Flächennutzungsplan und sollen in diesen übernommen werden.

Siedlungsgebiete und Waldflächen scheiden aus

Weigand zählte als harte Ausschlusskriterien für solche Flächen unter anderem Siedlungsgebiete und Waldflächen auf. Zu den weichen Kriterien gehören nach seinen Worten Natura-2000-Gebiete, zum Beispiel Vogelschutzgebiete, aber auch Landschaftsschutzgebiete. Als Eignungskriterien nannte er beispielsweise viel Sonneneinstrahlung, wenig Verschattung, aber auch die Förderfähigkeit für den Bau solcher Anlagen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die Tabufläche Pfälzerwald werde vorerst beibehalten, solle aber in bestimmten Teilen zulässig werden, so Weigand.

Bei der Ermittlung der Eignungsflächen werde darauf geachtet, das Konfliktpotenzial zu minimieren. Im Flächenkatalog fänden sich zudem auch Areale, die von den Ortsgemeinden gewünscht worden seien. Man unterscheide bei der Eignung der Flächen nach „sehr gut“ (keine Negativkriterien), „gut“ (ein Negativkriterium) und „bedingt“ (mehr als ein Negativkriterium). Es würden auch Steckbriefe für solche Flächen angelegt, die unter anderem deren Größe, die Nutzung, Ackerzahl und Hangausrichtung enthalten.

Bei den Flächen für WKA scheiden laut Weigand reine Wohn-, Naturschutz- und Wasserschutzgebiete aus, da es sich hier um harte Tabuflächen handelt. Sogenannte weiche Tabuflächen, auf denen auch nicht gebaut werden soll, lege die Gemeinde fest, allerdings nach bestimmten Kriterien und nicht willkürlich.

Flach: Mehr Unabhängigkeit

Bürgermeisterin Gabriele Flach (CDU) sagte, dass die Untersuchungen wegen des immer wichtiger werdenden Klima- und Umweltschutzes erfolgen, aber dass man durch den Bau von FFPV und WKA-Anlagen letztlich auch mehr Unabhängigkeit bei der Stromerzeugung und -lieferung erreichen wolle.

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